Leserkommentar zum Artikel

Neue Instagram-Richtlinien: Sind Gewinnspiele auf Instagram nun verboten?

Zum 20.12.2020 hat Instagram seine Richtlinien angepasst. Eine Vorgabe verbietet unter anderem das Anbieten geldwerter Gegenleistungen für Interaktionen wie Likes, Kommentare oder Abonnements. Viele Unternehmer sind im Angesicht dieser neuen Regelung verunsichert, ob sie auf Instagram weiterhin Gewinnspiele veranstalten dürfen oder ob dies nun grundsätzlich verboten ist. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.

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Wie Gewinnspiel gestalten ?

Beitrag von Lea Marten
12.01.2021, 23:55 Uhr

Okay und wie soll es  dann möglich sein an einem  Gewinnspiel teilzunehmen und wie gestaltet man dann noch ein Gewinnspiel ? 

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 10 Kommentare vollständig anzeigen

  • Instagram von Ich, 06.10.2023, 01:35 Uhr

    Ist es eigentlich Betrug wenn jemand ein Gewinnspiel bei Instagram und die Gewinne nie ankommen?

  • Frau von R., 17.07.2022, 22:49 Uhr

    Wenn eine Seite ein Gewinnspiel macht wo die Follower entscheiden wer gewinnen soll und ein Werbe&Kooperationspartner so wie eine normale Person im Finale stehen, es keine Beweise gibt anhand von Screenshots des Ergebnisses oder einer Bekanntgabe des Gewinners und lediglich die Seite/Shop selber... » Weiterlesen

  • Nichtkommerzielle Giveaways? von Doro, 11.06.2021, 09:13 Uhr

    Und wenn ich unter meinen Followern zB selbstgemalte Zeichnungen verlosen möchte, einfach nur als Dankeschön an meine Community - ist das erlaubt?

  • zum Newsletter anmelden und mitmachen - jetzt gewinnen! von Nina G., 18.05.2021, 09:18 Uhr

    Hallo IT-recht Kanzlei-Team, darf man einen Post machen auf dem man den Gewinn schön abbildet mit dem Slogan zum Newsletter anmelden und mitmachen - jetzt gewinnen! Im Text dann genau die Produkte aufgelistet + Verlinkung zu den Instagram Datenrichtlinien sowie zu den eigenen verlinken. Darf man... » Weiterlesen

  • Frau von Melanie, 20.01.2021, 14:14 Uhr

    Also in der Englischsprachigen Variante der Community Guidelines von Instagram ist explizit von folgendem die Rede: Don’t offer money or giveaways of money in exchange for likes, followers, comments or other engagement. Hier ist also lediglich von Geld die Rede... Das ist in ihrem Artikel also... » Weiterlesen

  • Dürften wir ... von Samira, 17.01.2021, 08:04 Uhr

    Darf man das denn dann umformulieren... sprich anstelle einer Forderung eine Bitte draus machen? Dann wäre es ja freigestellt ob man folgt oder liked. Es wäre schön, wenn ihr einen like da lasst  Oder so?

  • Was darf dann noch gemacht werden? von Nadine, 14.01.2021, 10:16 Uhr

    Welche Möglichkeiten gibt es denn nun noch? Ein paar legale Beispiele wären wunderbar!

  • Geldwerte Geschenke von Clarissa, 14.01.2021, 07:03 Uhr

    Ich frage mich gerade, ob Werbemittel von geringem finanziellen Wert (z. B. ein Kalender, eine Badeente etc) unter die neuen Regelungen fallen oder ob man da gegebenenfalls Spielraum hat? Bei der Lohnsteuer gibt es ja z.B. eine Geringfügigkeitsgrenze. Wie beurteilen Sie das?

  • Ermittlung der Teilnehmer von IT-Recht Kanzlei, 13.01.2021, 11:35 Uhr

    Sehr geehrte Frau Marten, hier sind nach wie vor viele Möglichkeiten denkbar. Zum Beispiel könnte eine Eintragung des Teilnehmers in eine externe Liste in Erwägung gezogen werden. Möglich und zulässig wäre es alternativ auch, um die Zusendung einer Instagram-Privatnachricht mit dem Inhalt "Ich... » Weiterlesen

  • Was geht dann noch? von Steffi, 12.01.2021, 17:00 Uhr

    Uff, und was dürfen wir dann noch fordern, um an Gewinnspiel en auf Insta teilzunehmen?

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