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Verbraucher erwarten von Warentests objektive und neutrale Bewertungen. Ob auch algorithmusbasierte Produktvergleiche als „Test“ beworben werden dürfen, hat das OLG Köln entschieden.

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Vergleich.org

Beitrag von Kunde
11.01.2021, 19:49 Uhr

Interessant wäre ja, was bedeutet das für Vergleichportale wie Vergleich.org

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