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Abmahngefahr droht nicht nur bei fehlender oder fehlerhafter Kennzeichnung kennzeichnungspflichtiger Textilien, sondern auch bei freiwilliger Kennzeichnung nicht kennzeichnungspflichtiger Ware.

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Upcycling

Beitrag von Viviana
25.03.2020, 19:53 Uhr

Guten Tag Ich habe eine Frage. Ich bin klein Unternehmer. Ich herstelle Bekleidung aus gebrauchte Bekleidung, d.h. sogenannte Upcycling. Es handelt um Wiederverwendung von gebrauchte Bekleidung. Bin ich verpflichtet die Erzeugnisse zu gekennzeichnet? Vielen Dank im Voraus

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