Leserkommentar zum Artikel
UWG - Schwarze Klausel Nr. 21 - Gratis, kostenlos und für lau - Aber nichts gibt’s umsonst!
Lockangebote sollen Kunden anlocken. Das Gleiche gilt für Werbegeschenke oder „Gratisangebote“. Dagegen ist nichts einzuwenden, wenn alles mit rechten Dingen zugeht –wenn also die Kunden tatsächlich keine Kosten übernehmen müssen. Aber wenn doch, dann liegt ein Verstoß gegen die Schwarze Klausel Nr. 21 vor. Lesen Sie dazu jetzt den 22. Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|schwarze-liste-serie.html] .
Schwarze klausel
Beitrag von Waynee
22.12.2019, 03:30 Uhr
Mal ein Beispiel Händler verschenkt bzw bietet ein Gegenstand für Gratis/Kostenlos/Geschenkt an und verlangt eine Versand/verpackungs Pauschale von 2.99 ist das legitim?
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