Leserkommentar zum Artikel

BGH: Widerrufsrecht des Verbrauchers auch bei Online-Matratzenkauf

Der BGH entschied: Beim Matratzenkauf liegt kein Ausschluss des Widerrufsrechts vor, nur weil die Schutzfolie nach der Lieferung entfernt wird.

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Was mich in diesem Zusammenhang bei den Rücksendekosten interessieren würde

Beitrag von Martin
04.07.2019, 09:42 Uhr

Sind die Rücksendekosten nun immer und generell vom Händler zu tragen (Auch entgegen seiner jetzigen AGB etc.), oder trifft dieses nur auf diesen Fall zu?

Ich selber plane auch eine Matratze zu erwerben und bekam eben vom Händler die Nachricht das ich im falle der Rücksendung die Speditionskosten zu tragen hätte. Dabei meine ich auch vor kurzem gelesen zu haben, dass Online gekaufte Artikel die Sperrig sind und zb. eine Spedition bedürfen nicht zu lasten des Kunden gehen dürfen.

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