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Leserkommentar zum Artikel

Leitfaden zum rechtssicheren Verkauf von Spirituosen über das Internet

Online-Händler haben beim Verkauf von Spirituosen über das Internet diverse rechtliche Hürden zu nehmen, die Ausprägung einer in den letzten Jahren zunehmend komplexer gewordenen Rechtslage sind. Angefangen bei den gesetzlichen Anforderungen an die Typenbezeichnungen von Spirituosen erstrecken sich die rechtlichen Vorgaben weiter über die Pflicht zur Grundpreisangabe und zur Lebensmittelkennzeichnung bis hin zu jugendschutzrechtlichen Gestaltungserfordernissen. Im aktuellen Verkaufsratgeber zeigt die IT-Recht Kanzlei auf, welche rechtlichen Auflagen es beim Online-Verkauf von Spirituosen zu beachten gilt.

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Mischungen wie Whisky-Likör oder Spiced Rum

Beitrag von Mister Spirit
05.05.2019, 21:28 Uhr

Moin,

das Thema ist ausgesprochen komplex und wird nur von sehr wenigen sehr gut ausgebildeten Fachleuten beherrscht. Der Artikel ist in jedem Fall sehr hilfreich, allerdings ist mir der Teil mit den Mischungen doch etwas zu kurz gekommen.

Zu der Spirituosenverordnung aus dem Jahr 2008 wurde im Jahre 2013 die sehr wichtige Durchführungsverordnung 716/2013 verabschiedet. In ihr werden zusammengesetzte Begriffe und Anspielungen geregelt. Dieses in der Praxis sehr relevante Thema wird hier leider gar nicht behandelt bzw. unter dem Punkt "Mischung" derart verkürzt dargestellt, dass man diese Ausführungen eigentlich als falsch bezeichnen muss.

Ein "Whisky Likör" ist ein erlaubter zusammengesetzter Begriff, wenn der enthaltene Alkohol ausschließlich aus Whisky stammt.

Ein "Likör mit Whisky" ist eine Anspielung darauf, dass in dem Likör aus bspw. Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs auch Whisky enthalten ist.

Die übliche Bezeichnung "Spiced Rum" stellt insofern ebenfalls einen zusammengesetzten Begriff dar und darf zulässigerweise für Spirituosen verwendet werden, welche bis auf die Aromatisierung alle Voraussetzungen eines Rum nach der Spirituosenverordnung erfüllen.

Lange Rede kurzer Sinn: Es ist auch dem Gesetzgeber im Nachhinein offensichtlich geworden, dass die Spirituosenverordnung aus dem Jahr 2008 nicht allen tatsächlichen Konstellationen gerecht wird und der Gesetzgeber sah sich zu einigen Klarstellungen in Form einer Durchführungsverordnung gezwungen, in der die starken Einschränkungen bei der Begriffsverwendung durch "zusammengesetzte Begriffe" und "Anspielungen" wieder aufgeweicht wurden, um der Realität etwas näher zu kommen.

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