FAQ: Jugendschutzrechtliche Anforderungen an den Online-Verkauf von Alkoholika
Das Jugendschutzgesetz nimmt den Online-Handel bei der Abgabe von alkoholischen Getränken nicht explizit in die Pflicht. Längere Zeit war umstritten, ob im Online-Handel mit Alkoholika überhaupt jugendschutzrechtliche Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen sind. Im Jahr 2019 hat sich das LG Bochum als wohl erstes Gericht hierfür ausgesprochen und ist damit der bis dato zugrunde gelegten Rechtsprechung des LG Koblenz aus dem Jahr 2007 entgegengetreten. Wie Online-Händler beim Verkauf von Alkohol nun verfahren und welche jugendschutzrechtlichen Maßnahmen beim Versand und gegebenenfalls auch im Shop umgesetzt werden sollten, klären wir in unseren aktuellen FAQ.
Ident Check wirklich rechtssicher?
Beitrag von O.Schulz
19.03.2019, 17:42 Uhr
Guten Tag,
ich habe eine Nachfrage zur Rechtssicherheit vom Ident Check.
Laut einem Gerichtsurteil reicht es nicht aus, im Bestellprozess die Altersverifikation einzusetzen.
Zitat aus Ihrem Artikel:
"VI. Genügt die Altersverifikation bei der Bestellung? Nein! Keinesfalls kann die Altersverifikation bei der Bestellung diejenige im Rahmen des Versandes ersetzen, weil dann die von § 9 Abs. 1 JuSchG erfasste „Abgabe“ gerade nicht kontrolliert werden könnte. Gemäß eines Urteils des OLG München vom 29.07.2004 (Aktenzeichen 29 U 2745/04) steht in diesem Fall zu befürchten, dass Minderjährige zum Zwecke des Warenerhalts entweder die altersbedingte Legitimation vortäuschen oder aber volljährige Dritte mit der Bestellung beauftragen, um sich sodann ohne weitere Hindernisse und Kontrollen die jugendschutzrelevanten Produkte zustellen zu lassen."
Insbesondere geht es mir um diesen Satz: "entweder die altersbedingte Legitimation vortäuschen oder aber volljährige Dritte mit der Bestellung beauftragen, um sich sodann ohne weitere Hindernisse und Kontrollen die jugendschutzrelevanten Produkte zustellen zu lassen."
Wenn das Gericht davon ausgeht, dass der Minderjährige einen volljährigen Dritten für die Bestellung beauftragt, dann müsste es im Umkehrschluss doch für den IdentCheck an der Haustür heißen:
Der Minderjährige bestellt die Ware im Shop. Als Bestelladresse also Rechnungsadresse benutzt er seine Anschrift, weil der Shop das nicht prüft. Als Lieferadresse gibt er die Anschrift eines Volljährigen Dritten an. Der Shop arbeitet mit Identcheck. Der Minderjährige hat aber seinen Volljährigen Freund beauftragt, die Ware entgegenzunehmen. Die Ware wird geliefert und natürlich passt alles in der Verifikation und Identifikation. Dann holt sich der Minderjährige ohne weitere Hindernisse oder Kontrollen die Ware beim Volljährigen ab.
Selbstverständlich ist das mit krimineller Energie verbunden. Aber das ist auch der Fall, wenn der Minderjährige den Volljährigen zur Bestellung beauftragt.
Für mich sieht es dann so aus, als ob weder der eine noch der andere Fall sicher sind. In beiden Fällen (also bei Bestellung und auch bei Anlieferung) kann durch Beauftragung eines Volljährigen der Minderjährige an die Ware kommen. Vergleichbar damit, dass der Minderjährige den Volljährigen Freund im Supermarkt den Alkohol kaufen lässt.
Ich bin aus diesem Grund unsicher, ob man beim IdentCheck auf der sicheren Seite ist, wie im Artikel geschlussfolgert wird.
Zitat: "Zur Gewährleistung dieses jugendschutzsicheren Versandes sind der Name des Empfängers und das zu erreichende Mindestalter dem Versanddienstleister mitzuteilen.
Für eine derartige Kombination aus Identitäts- und Altersprüfung bei der Zustellung sprechen sich auch die obersten Landesjustizbehörden in einer offiziellen Stellungnahme aus."
Für mich wäre unter gesetzeskonformen Bedingungen (keine Beauftragung eines Volljährigen) die Prüfung bei Warenanlieferung als absolut ausreichender Schutz anzusehen. Folgt man aber dem Gerichtsurteil und geht davon aus, dass eine dritte volljährige Person beauftragt wird - egal ob im Bestellprozess oder bei Warenannahme - ist ein Schutz doch nie gewährleistet. Also ist nach der Auffassung dieses Gerichts auch ein Ident Check bei Übergabe der Ware nicht ausreichend. Das Umgehen des Gesetzes kann genau wie im Ladengeschäft doch gar nicht ausgeschlossen werden. Letzten Endes, wenn das Gericht annimmt, ein Volljähriger Dritter wird zur Bestellung beauftragt, kann dieser die Ware auch direkt selber und zu sich bestellen und die Ware an den Minderjährigen übergeben. Genau wie bei einem Kauf im Supermarkt für den minderjährigen Freund. Wie sehen Sie das?
Mit freundlichen Grüßen
O.Schulz
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 11 Kommentare vollständig anzeigen
-
Herr von Christian LR, 11.07.2022, 13:48 Uhr
Es gibt, anders als im Text geschrieben, auch von UPS einen entsprechenden Service. Dieser nennen sich "Adult Signature". Hierbei soll gewährleistet sein, dass das Paket nur an Volljährige übergeben wird.
-
Definition "alkoholisches Getränk"?? / Situation Lieferdienste? von H.Scholz, 20.06.2022, 17:11 Uhr
Wie ist denn ein "alkoholisches Getränk" genau definiert? Ist alles mit einem Alkoholgehalt > 0% gemeint, also z.B. auch die meisen alkoholfreien Biere? In den JuSchG-Begriffsbestimmungen bin ich nicht fündig geworden. Und wie stellt sich im Unterschied zum Versandhandel die Situation für... » Weiterlesen
-
Zusatzkosten nicht Weiterreichbar & Conversion Killer von Vino2021, 03.06.2021, 12:38 Uhr
Gerade im Bereich Wein-E-Commerce sind die Roherträge sehr knapp bemessen. Die zusätzlichen Kosten können auch nur schwer an Kunden weitergegeben werden, geschweige den an die Lieferanten. Die Abfrage des Alters durch den Personalausweis im Checkout wird von vielen Verbrauchern als Eingriff in die... » Weiterlesen
-
Dipl.-Geol. von Rolf Stumpf, 10.01.2021, 13:53 Uhr
Das ist in der Tat ein gehaltvoller Artikel, der mich aber letztlich doch ratlos zurück lässt. In unserem im Aufbau befindlichen Online-Shop möchten wir auch unser Wein-Angebot berücksichtigen. Ich habe in der den letzten zwei Jahren gelegentlich mal Wein online bestellt. Nie ist mir eine... » Weiterlesen
-
Verbote für Tabakwarenversand erst 2016 aufgenommen von tokra, 28.01.2020, 18:26 Uhr
Das Versandhandelsverbot für Tabak wurde erst im März 2016 ins Gesetz genommen und dabei analog der bereits bestehenden Regelung für Medien geregelt. Das ist meiner Meinung nach ein Argument mehr dafür, dass Alkohol ohne besondere Kontrolle verschickt werden darf, wenn schon Medien ohne... » Weiterlesen
-
Altersverifikation von Peter Göricke, 15.05.2019, 12:52 Uhr
Wenn ich den Artikel richtig interpretiere ist die Altersverifikation bei der Übergabe der Sendung ein "Muss", im Shop bei der Bestellung ein "Kann". Ist das so richtig? M.E. kollidiert das mit den Artikeln "Oberste Landesjugendbehörden: Der Versand altersbeschränkter Waren - muss das Alter bereits... » Weiterlesen
-
Gleichbehandlung von OS, 04.04.2019, 11:00 Uhr
Mir fehlt hier die Gleichbehandlung mit dem stationären Einzelhandel. Onlinehandel soll doch auch öffentlicher Raum sein. Im stationären Einzelhandel läuft dann der "Empfangsbevollmächtigte" volljährige Dritte in den Supermarkt und kauft den vom Minderjährigen bei ihm "bestellten" Alkohol. Und... » Weiterlesen
-
Antwort zu Definition der "Abgabe" von IT-Recht Kanzlei, 28.03.2019, 15:46 Uhr
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Nach § 9 Abs. 1 JuSchG ist sicherzustellen, dass keine Abgabe an Minderjährige erfolgt. Dieses Abgabeverbot ist an das jeweilige Vertragsverhältnis geknüpft, d.h., es muss bei der Zustellung gewährleistet werden, dass ein bestellender oder im Dreiecksverhältnis... » Weiterlesen
-
Umgang mit eventuellen Abmahnungen von Fredo888, 28.03.2019, 13:14 Uhr
Noch einmal vielen Dank für den äußerst gehaltvollen Beitrag. Eine Frage für den Fall der Fälle: Sollte eine Abmahnung eingehen (idR ja wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert: Wie sollte man damit umgehen angesichts der Tatsache, dass es 1. noch kein... » Weiterlesen
-
Definition der "Abgabe" von Fredo888, 28.03.2019, 13:07 Uhr
Vielen Dank für den detail- und aufschlussreichen Beitrag! An einer Stelle habe ich ein Verständnisproblem. Sie schreiben: "II. Was meint „Abgabe“ im Sinne des § 9 Abs. 1 JuschG? Die Abgabe meint die physische Übergabe, also die tatsächliche Aushändigung der Ware. Die Bestellung als Grundlage für... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben