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Ob Geburtstag, Weihnachten oder Jubiläum – Gutscheine sind ein Klassiker unter den Geschenken. Für Online-Händler stellen sich dabei jedoch viele Rechtsfragen: Widerruf, Gültigkeit, Bedingungen. Unser Beitrag klärt, worauf zu achten ist.

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Diese Auffassung wird gefühlt abgeschrieben im Internet vertreten, aber ...

Beitrag von Ralph
31.01.2019, 20:24 Uhr

... da es sich bei digitalen Gutscheinen um eine Ware handelt die für die Rückgabe ungeeinet ist muss ich dieser Auffassung widersprechen.

Bei einer Rücknahme eines digitalen Gutscheins, den ich ggf. weiterverkauft habe da ich keine Schuhe möchte, kann ich ggf. den Gutscheinwert prüfen und somit ermitteln ob ein Abzug stattgefunden hat. Jedoch kann der digitale Gutschein sofort nach Rückzahlung eingelöst werden. Noch schlimmer der angebliche Käufer, der den Gutschein zurück gibt, verkauft diesen zum Schleuderpreis im Internet über gewisse Kanäle mit Kryptowährung. Nun ist das Geld zurück bezahlt und der Gutschein eingelöst, aber Derjenige der den Gutschein einlöst denkt auch an nichts Böses. Diese Regelung ist in der Praxis nicht anwendbar und würde den gesetzlich festgelegten freien Handel in erheblichem Maße beeinflußen. Ein digitaler Gutschein muss, wie ein Download, Stream o.ä., in der Auslieferung behandelt werden. Wenn auch ein Wertgutschein als Inhaberpapier gewertet wird. Gleiches gilt für die Regelung von Lizenzschlüsseln u.ä. digital verkaufbaren Gütern. Eine einzige Katastrophe und gewisse Branchen sind schon erfolgreich abgewandert.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

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    Ich habe eine Wellness Praxis und nun möchte ein Unternehmer zu Weihnachten 30 Blanko Gutscheine verschenken. Das bedeutet, er verschenkt Geschenkgutscheine an Mitarbeiter, Geschäftspartner etc. und wenn diese in meine Praxis kommen, können Sie sich eine Wunschanwendung aussuchen, ich soll... » Weiterlesen

  • Verschenkter Gutschein im Widerruf von Oliver Thoma, 18.04.2019, 14:50 Uhr

    Danke für die recht ausführliche Darlegung die sich weitgehend mit unserem Verständnis deckt. Gutscheine haben ja nun den Charakter, das sie verschenkt werden. Der Onlinehändler hat bei diesem Vorgang allerdings ja eine Dreiecksbeziehung. Kunde A kauft den Gutschein in Höhe von 100 € und schenkt... » Weiterlesen

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