Leserkommentar zum Artikel

LG München I: Zahlungsentgelte für Zahlung via Paypal und SOFORT sind unzulässig

Zum 13.01.2018 wurden die Regeln für die Erhebung von Zahlungsentgelten für bestimmte Zahlungsarten verschärft. Seitdem dürfen Onlinehändler für Zahlungen mittels Überweisung, Lastschrift und Debit- bzw. Kreditkarte keine Aufschläge mehr erheben. Doch wie weit geht dieses Verbot?

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Formulierung "Aufschlag"

Beitrag von Leser
20.12.2018, 21:44 Uhr

Interessant könnte womöglich sein, dass der Händler keinen "Zahlungsaufschlag" erhebt, sondern vielmehr der Kunde mit seiner gewählten Zahlungsart diesen "Zahlungsaufschlag" auslöst und der Händler diesen lediglich an den Kunden weiterreicht.

Der Kunde kann auch ganz normal überweisen, da fallen (noch) keine Gebühren an.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Ist Paypal ein reines Zahlungsmittel ? von Onlinehändler, 10.01.2019, 10:25 Uhr

    Ist Paypal tatsächlich nur ein Zahlungsmittel, oder kauft der Kunde durch die Zahlung per Paypal auch die Sicherheit das er sein Geld zurückbekommen kann ? In diesem Fall wäre die Gebühr von Paypal keine Gebühr für die Zahlung, sondern auch für die Zusatzleistung. Somit sollte es ok sein wenn die... » Weiterlesen

  • Zahlungsentgelte von Dyrk Peters, 28.12.2018, 19:14 Uhr

    Das sind juristische Gepläkel fernab jeder Realität. In der Endkonsequenz hat der Kunde den Schaden. Die Kosten müssen ja anderweitig kalkuliert werden. Bisher war das transperent und klar für den Kunden. Bei diesen überbordenden juritischen Ansprüchen sollte man sich überlegen, ob man den Shop... » Weiterlesen

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