Leserkommentar zum Artikel

OLG Karlsruhe: Online-Artikelbeschreibungen von (Natur-)Kosmetikprodukten müssen bereits die genauen Inhaltsstoffe enthalten!

Das OLG Karlsruhe hat entschieden (Urteil vom 26.09.2018, Az.: 6 U 84/17), dass im Rahmen des Verkaufs von (Natur-)Kosmetik in einem Online-Shop bereits in der Artikelbeschreibung die exakten Inhaltsstoffe zu nennen sind. Wie das Gericht seine Ansicht begründet und welche Konsequenzen aus dieser Entscheidung für die Praxis erwachsen, können Sie in unserem Beitrag nachlesen.

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Herr

Beitrag von Michael B.
09.11.2018, 09:42 Uhr

Das Urteil spiegelt mehr eine Haltung des Verkäufers seinen Kunden gegenüber wider.

Dank sei also dem Hersteller und auch dem Gericht, dass zukünftig die Käufer nicht im Regen stehen müssen und durch verschleiernde Verkaufspraxis in die Irre geführt werden. Leider wird nicht der Name des Verkäufers genannt, um potenzielle Kunden vor ihm und seinem Kunden missachtenden Verhalten zu schützen.

Wenn ihm der Aufwand zu hoch ist durch copy and paste aus den Verkaufsvorlagen des Herstellers den Kunden aufzuklären, dann darf man ihm getrost unterstellen, dass er alleine sich und seinen Profit in den Mittelpunkt seiner Verkaufshandlungen stellt und seine Texte in diesem Sinne reine Rosinenpickerei sein werden. - Im Volksmund spricht man vom Lügner.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • Parfum von Norbert, 10.01.2019, 12:32 Uhr

    Muss man auch bei Parfum alle Inhaltstoffe mitteilen???

  • Gilt diese Informationspflicht auch für Publisher im Rahmen des Affiliate Partnerships? von Frau B., 19.11.2018, 09:40 Uhr

    Guten Tag, herzlichen Dank für die Informationen. Ich betreibe einen Blog, indem ich Kosmetikprodukte im redaktionellen Teil empfehle und direkt mit dem Affiliate Partner-Shop (Advertiser) verlinke. Also: Ich vertreibe die Produkte nicht selbst, da ich keinen Online-Shop besitze, wohl aber empfehle... » Weiterlesen

  • Bilde(r) mit Inhaltsstoffen von Sepp, 09.11.2018, 13:00 Uhr

    Würde ein Bild mit der Auflistung der Inhaltsstoffe den Anforderungen genügen? Dies wird beispielsweise bei Lebensmitteln und den Nährstoffangaben oft so gemacht.

  • QS von M. Becker, 09.11.2018, 09:05 Uhr

    Sehr geehrter Herr Müller, gilt diese Informationspflicht auch beim Angebot von Kosmetikprodukten in Versandhandelskatalogen? Müsste also beim Angebot von Kosmetikprodukten in Printwerbemitteln auf der Angebotsseite darauf hingewiesen werden, wo die vollständige Deklaration der Inhaltsstoffe... » Weiterlesen

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