Leserkommentar zum Artikel

OLG Karlsruhe: Pflicht zur Angabe der Inhaltsstoffe bei Kosmetik im Online-Handel

Das OLG Karlsruhe verpflichtet Händler, die Inhaltsstoffe von (Natur-)Kosmetik zwingend bereits in der Online-Artikelbeschreibung aufzuführen. Welche Konsequenzen erwachsen aus dieser Entscheidung für die Praxis?

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Beitrag von M. Becker
09.11.2018, 09:05 Uhr

Sehr geehrter Herr Müller,

gilt diese Informationspflicht auch beim Angebot von Kosmetikprodukten in Versandhandelskatalogen? Müsste also beim Angebot von Kosmetikprodukten in Printwerbemitteln auf der Angebotsseite darauf hingewiesen werden, wo die vollständige Deklaration der Inhaltsstoffe nachzulesen ist, bzw. dass diese im Onlineshop zu finden ist, wie z.B. beim Lebensmittelhinweis? Vielen Dank für Ihre Antwort. M. Becker

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • Parfum von Norbert, 10.01.2019, 12:32 Uhr

    Muss man auch bei Parfum alle Inhaltstoffe mitteilen???

  • Gilt diese Informationspflicht auch für Publisher im Rahmen des Affiliate Partnerships? von Frau B., 19.11.2018, 09:40 Uhr

    Guten Tag, herzlichen Dank für die Informationen. Ich betreibe einen Blog, indem ich Kosmetikprodukte im redaktionellen Teil empfehle und direkt mit dem Affiliate Partner-Shop (Advertiser) verlinke. Also: Ich vertreibe die Produkte nicht selbst, da ich keinen Online-Shop besitze, wohl aber empfehle... » Weiterlesen

  • Bilde(r) mit Inhaltsstoffen von Sepp, 09.11.2018, 13:00 Uhr

    Würde ein Bild mit der Auflistung der Inhaltsstoffe den Anforderungen genügen? Dies wird beispielsweise bei Lebensmitteln und den Nährstoffangaben oft so gemacht.

  • Herr von Michael B., 09.11.2018, 09:42 Uhr

    Das Urteil spiegelt mehr eine Haltung des Verkäufers seinen Kunden gegenüber wider. Dank sei also dem Hersteller und auch dem Gericht, dass zukünftig die Käufer nicht im Regen stehen müssen und durch verschleiernde Verkaufspraxis in die Irre geführt werden. Leider wird nicht der Name des... » Weiterlesen

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