Leserkommentar zum Artikel

LG München I: Die Bestellabschlussseite auf Amazon verstößt gegen die sog. "Button-Lösung"

Mit Urteil vom 04.04.2018 (Az.: 33 O 9318/17) gab das LG München I der Wettbewerbszentrale Recht, die sich mit dem Online-Riesen Amazon anlegte. Die Nennung der wesentlichen Merkmale der sich im Warenkorb befindlichen Artikel hat gemäß § 312j Abs. 2 BGB „unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt“ zu erfolgen. Dies erfolgt allerdings auf der Bestellabschlusseite bei Amazon nicht. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil:

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Mal wieder völlig realitätsfremdes Urteil

Beitrag von Rainer
27.06.2018, 12:52 Uhr

Vielen Dank für die anschauliche und verständliche Erklärung - kein Wunder, daß in diesem Land immer mehr kluge Köpfe lieber auswandern und immer mehr Personen resigniert aufhören, Unternehmen zu führen oder zu erst zu gründen.

Der gesamte Prozess bei Amazon - ich kaufe dort ständig ein - ist wunderbar. Bloss weil angeblich der Kunde zu dämlich sein soll, sich zu merken was er in den Warenkorb gelegt hat, soll jetzt jeder mit ellenlangen Wiederholungen vor der Bestellung belästigt werden und die Händler haben wieder extra Aufwand. Meine Güte: Artikel lassen sich jederzeit löschen / genau ansehen bevor man den Kauf abschließt, und zudem gibt es nen ganzen Monat Rückgaberecht. Diese Haarspalterei ist mal wieder realitätsferner Unsinn hoch 5.....

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Herr von Günter Reupke, 05.02.2019, 15:16 Uhr

    so einen realitätsfernen Blödsinn können sich nur Theoretiker ausdenken, die noch nie im Geschäftsleben tätig waren. Die wechseln von der Uni direkt in die Verwaltung und glauben allen ernstes, uns als Bürger und Unternehmer das Leben erklären zu können. Wer einen Artikel im Online Shop aussucht,... » Weiterlesen

  • Die eBay Bestellabschlussseite entspricht dann auch NICHT der "Button-Lösung"! von Allen Smith, 01.07.2018, 13:33 Uhr

    Hallo IT-Recht-Team, wenn es um die "wesentlichen Merkmale" auf der Bestellabschlussseite geht, dann entspricht die eBay Bestellabschlussseite auch NICHT der "Button-Lösung", denn hier werden auch keine weiteren "wesentlichen Merkmale", wie bei Amazon aufgeführt. Könnten Sie dies bitte einmal... » Weiterlesen

  • Mal wieder völlig realitätsfremdes Urteil von Rainer, 27.06.2018, 13:19 Uhr

    Vielen Dank für die anschauliche und verständliche Erklärung - kein Wunder, daß in diesem Land immer mehr kluge Köpfe lieber auswandern und immer mehr Personen resigniert aufhören, Unternehmen zu führen oder zu erst zu gründen. Der gesamte Prozess bei Amazon - ich kaufe dort ständig ein - ist... » Weiterlesen

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