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LG München I: Die Bestellabschlussseite auf Amazon verstößt gegen die sog. "Button-Lösung"

Mit Urteil vom 04.04.2018 (Az.: 33 O 9318/17) gab das LG München I der Wettbewerbszentrale Recht, die sich mit dem Online-Riesen Amazon anlegte. Die Nennung der wesentlichen Merkmale der sich im Warenkorb befindlichen Artikel hat gemäß § 312j Abs. 2 BGB „unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt“ zu erfolgen. Dies erfolgt allerdings auf der Bestellabschlusseite bei Amazon nicht. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil:

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Herr

Beitrag von Günter Reupke
05.02.2019, 15:16 Uhr

so einen realitätsfernen Blödsinn können sich nur Theoretiker ausdenken, die noch nie im Geschäftsleben tätig waren. Die wechseln von der Uni direkt in die Verwaltung und glauben allen ernstes, uns als Bürger und Unternehmer das Leben erklären zu können. Wer einen Artikel im Online Shop aussucht, informiert sich ausführlich über diesen mittels detaillierter Produktbeschreibung. Erst wenn ihm alles gelesene zusagt, legt er diesen Artikel in den Warenkorb oder auf eine Merkliste. Wie irreal Juristen agieren, zeigt sich, wenn man bei Banken, Versicherungen, Leasing- oder Telefongesellschaften Verträge unterschreibt. Den ganzen juristischen Müll kann sich niemand merken, verstehen kann man es auch nicht und Zeit zum Lesen gibt es gleichermaßen nicht. Genauso verhält es sich bei der Zustimmung von Nutzungsbedingungen im Internet, die man einfach nur vollkommen entnervt wegklickt. Hier ist nicht dem Verbraucher geholfen, sondern einfach nur den neurotischen Wahnvorstellungen unserer Juristen.

Die eBay Bestellabschlussseite entspricht dann auch NICHT der "Button-Lösung"!

Beitrag von Allen Smith
01.07.2018, 13:33 Uhr

Hallo IT-Recht-Team,

wenn es um die "wesentlichen Merkmale" auf der Bestellabschlussseite geht, dann entspricht die eBay Bestellabschlussseite auch NICHT der "Button-Lösung", denn hier werden auch keine weiteren "wesentlichen Merkmale", wie bei Amazon aufgeführt.

Könnten Sie dies bitte einmal überprüfen und Stellung nehmen?

Ein Testkauf erfolgte über die Warenkorb, sowie über Sofort-Kaufen-Funktion!

Danke

Mal wieder völlig realitätsfremdes Urteil

Beitrag von Rainer
27.06.2018, 13:19 Uhr

Vielen Dank für die anschauliche und verständliche Erklärung - kein Wunder, daß in diesem Land immer mehr kluge Köpfe lieber auswandern und immer mehr Personen resigniert aufhören, Unternehmen zu führen oder zu erst zu gründen.

Der gesamte Prozess bei Amazon - ich kaufe dort ständig ein - ist wunderbar. Bloss weil angeblich der Kunde zu dämlich sein soll, sich zu merken was er in den Warenkorb gelegt hat, soll jetzt jeder mit ellenlangen Wiederholungen vor der Bestellung belästigt werden und die Händler haben wieder extra Aufwand. Meine Güte: Artikel lassen sich jederzeit löschen / genau ansehen bevor man den Kauf abschließt, und zudem gibt es nen ganzen Monat Rückgaberecht. Diese Haarspalterei ist mal wieder realitätsferner Unsinn hoch 5.....

Nun zum Positivem: Ganz herzlichen Dank für Ihre Verständlichen, hilfreichen und wirklich gut bezahlbaren Optionen, die es auch bei schwachsinnigen Gesetzen möglich machen, noch Zeit zur eigentlichen Arbeit zu haben. Sie retten mir regelmäßig den Tag und helfen, das auch kleine Händler den Betrieb aufrecht erhalten und mal einen Tag pro Woche frei nehmen können.

Mal wieder völlig realitätsfremdes Urteil

Beitrag von Rainer
27.06.2018, 12:52 Uhr

Vielen Dank für die anschauliche und verständliche Erklärung - kein Wunder, daß in diesem Land immer mehr kluge Köpfe lieber auswandern und immer mehr Personen resigniert aufhören, Unternehmen zu führen oder zu erst zu gründen.

Der gesamte Prozess bei Amazon - ich kaufe dort ständig ein - ist wunderbar. Bloss weil angeblich der Kunde zu dämlich sein soll, sich zu merken was er in den Warenkorb gelegt hat, soll jetzt jeder mit ellenlangen Wiederholungen vor der Bestellung belästigt werden und die Händler haben wieder extra Aufwand. Meine Güte: Artikel lassen sich jederzeit löschen / genau ansehen bevor man den Kauf abschließt, und zudem gibt es nen ganzen Monat Rückgaberecht. Diese Haarspalterei ist mal wieder realitätsferner Unsinn hoch 5.....

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