Achtung Amazon-Verkauf! Fehler bei der Button-Lösung - haften Händler mit?
Das LG München I gab der Wettbewerbszentrale Recht und entschied: Amazon muss die wesentlichen Merkmale der Produkte im Warenkorb unmittelbar vor dem Kauf auf der Bestellabschlussseite gemäß §312j Abs. 2 BGB darstellen.
Die eBay Bestellabschlussseite entspricht dann auch NICHT der "Button-Lösung"!
Beitrag von Allen Smith
01.07.2018, 13:33 Uhr
Hallo IT-Recht-Team,
wenn es um die "wesentlichen Merkmale" auf der Bestellabschlussseite geht, dann entspricht die eBay Bestellabschlussseite auch NICHT der "Button-Lösung", denn hier werden auch keine weiteren "wesentlichen Merkmale", wie bei Amazon aufgeführt.
Könnten Sie dies bitte einmal überprüfen und Stellung nehmen?
Ein Testkauf erfolgte über die Warenkorb, sowie über Sofort-Kaufen-Funktion!
Danke
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen
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Herr von Günter Reupke, 05.02.2019, 15:16 Uhr
so einen realitätsfernen Blödsinn können sich nur Theoretiker ausdenken, die noch nie im Geschäftsleben tätig waren. Die wechseln von der Uni direkt in die Verwaltung und glauben allen ernstes, uns als Bürger und Unternehmer das Leben erklären zu können. Wer einen Artikel im Online Shop aussucht,... » Weiterlesen
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Mal wieder völlig realitätsfremdes Urteil von Rainer, 27.06.2018, 13:19 Uhr
Vielen Dank für die anschauliche und verständliche Erklärung - kein Wunder, daß in diesem Land immer mehr kluge Köpfe lieber auswandern und immer mehr Personen resigniert aufhören, Unternehmen zu führen oder zu erst zu gründen. Der gesamte Prozess bei Amazon - ich kaufe dort ständig ein - ist... » Weiterlesen
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Mal wieder völlig realitätsfremdes Urteil von Rainer, 27.06.2018, 12:52 Uhr
Vielen Dank für die anschauliche und verständliche Erklärung - kein Wunder, daß in diesem Land immer mehr kluge Köpfe lieber auswandern und immer mehr Personen resigniert aufhören, Unternehmen zu führen oder zu erst zu gründen. Der gesamte Prozess bei Amazon - ich kaufe dort ständig ein - ist... » Weiterlesen
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