LG Düsseldorf zum Ausschluss des Widerrufsrechts bei Anfertigung nach Kundenspezifikation
Im Fernabsatz steht Verbrauchern ein umfangreiches Widerrufsrecht zu, das sie zur grundlosen Rückabwicklung des Kaufvertrags binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware befähigt. Einen Ausschluss des Widerrufsrecht sieht das Gesetz in §312d Abs. 4. Nr. 1 BGB allerdings vor, wenn Ware verkauft wird, die den speziellen Bedürfnissen oder Vorgaben des einzelnen Verbrauchers entsprechend angefertigt wurde (Kundenspezifikation). Auf Grundlage dieser Norm hat das LG Düsseldorf nun mit Urteil vom 12.02.2014 (Az.: 23 S 111/13) entschieden, dass bei der Bestellung eines Sofas mit personalisierter Farbwahl das Widerrufsrecht des Verbrauchers wegen Kundenspezifikation entfällt.
Frau
Beitrag von Gertie
25.06.2018, 10:41 Uhr
Leider habe ich dass Problem mit Shirt und Pullover die ein Kameradin 16 j von Sohnemann für ihre Klasse zum Abschluss bestellt hat. Es fehlen Namen ,Text und die Schrift/Bild ist nicht an der Größe der Shirts/Pullovern angepasst geworden. Der Händler weigert sich die Shirt zurück zu nehmen
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
-
ist das Urteil nicht anders ausgefallen? von Tina, 11.02.2017, 11:39 Uhr
Hallo, bin ja kein Jurist, aber steht hier nicht gerade der umgekehrte Ausgang drin? https://openjur.de/u/854207.html
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben