Leserkommentar zum Artikel

Werbung mit CE-Kennzeichnung: wettbewerbswidrig

Das Landgericht Stendal ( Urteil vom 13.11.2008, Az. 31 O 50/08) hatte unlängst entschieden, dass die Werbung mit dem Zusatz „CE-geprüft“ irreführend ist und einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

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CE-Kennzeichnung

Beitrag von Natalie Eggers
04.04.2018, 13:27 Uhr

Hallo Herr Barth,

vielen Dank für den Artikel. Ist folgende Formulierung in Ordnung?

"Die elektirsche Ausstattung unserer Möbel besteht aus geprüften Teilen und erfüllt die Anforderungen der CE-Richtlinien"

Vielen Dank!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Werbung "CE-geprüft" in aller Regel abmahnbar von IT-Recht Kanzlei, 04.03.2009, 11:17 Uhr

    Danke für Ihren Kommentar. Zur Klarstellung: Der Hinweis „CE-geprüft“ ist in der Regel (unabhängig von der Darstellung) wettbewerbswidrig. Es geht hierbei nicht um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten, sondern um eine irreführende Aussage.

  • Plakativ oder Auflistung der Artikelmerkmale von Unbekannt, 04.03.2009, 08:33 Uhr

    Hallo Herr Barth, Ist hier die Aufführung von „CE-geprüft“ in einer Auflistung der Artikelmerkmale gemeint oder geht es um die plakative Darstellung mit CE Zeichen in Bildform. Bei der Auflistung der Artikelmerkmale dürfte doch die unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten nicht greifen, da... » Weiterlesen

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