Leserkommentar zum Artikel

Group e. K.? Die Bezeichnung „Group“ bzw. „Gruppe“ für einen Einzelkaufmann verstößt gegen die Firmenwahrheit

Ein Einzelkaufmann darf nach einem aktuellen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes nicht die Bezeichnung „Group“ bzw. „Gruppe“ in der Firma tragen, da der Zusatz „e. K.“ das Bestehen einer Gruppe gerade ausschließt. Darüber helfen auch nicht mehrfache Eintragungen als „e. K.“ und die Gründung einer GmbH hinweg, solange sich hinter diesen Eintragungen lediglich eine einzige Person verbirgt (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 28.09.2011, Az. 2 W 231/10).

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Beitrag von Christian Allner
02.02.2018, 17:23 Uhr

In diesem Fall ging es um einen Einzelkaufmann, aber wenn ich eine Gesellschaft (UG, GmbH o.Ä.) habe, darf die Bezeichnung dann Gruppe beinhalten, falls das Unternehmen bspw. mehrere Labels verwaltet?

Wo ist da die Grenze?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • HM von Andrè Klisch, 15.08.2012, 11:30 Uhr

    Also darf man 3 eigene Unternehmen nicht zu einer Unternehmensgruppe zusammenführen?

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