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Leserkommentar zum Artikel

Beweislastumkehr nach § 477 BGB im Gewährleistungsrecht - Teil 3 der Serie zum Gewährleistungsrecht

In Teil 3 unserer neuen Serie zur Gewährleistung geht es um das Beweisrecht. Generell gilt im deutschen Zivilrecht der Grundsatz, dass der Anspruchsteller die Voraussetzungen für den Anspruch, den er geltend macht auch beweisen muss. In einigen Fällen werden jedoch, beispielsweise zur Gewährleistung eines höheren Verbraucherschutzes, Ausnahmen zu diesem Grundsatz gemacht. Diese Ausnahmen sind unter dem Begriff „Beweislastumkehr“ zusammengefasst. Lesen Sie im Folgenden was es mit der Beweislastumkehr des § 477 BGB im Gewährleistungsrecht auf sich hat.

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6 Monate komme was wolle?

Beitrag von Jenny Köhler
21.10.2017, 00:51 Uhr

Mich würde interessieren, ob die 6 Monate ohne jegliche Ausnahme gelten? Angenommen ein Kunde kauft einen Artikel, der sich nach kurzer Zeit als mangelhaft herausstellt. Der Verkäufer bietet die Behebung des Mangels an, die dann allerdings z.B. 12 Wochen dauert. 8 Monate nach dem Kauf des Artikels stellt der Kunde einen weiteren Mangel fest, bei einem Teil des Geräts, dass der Kunde bisher noch nicht genutzt hatte. Der Verkäufer verweigert aber aufgrund der Beweislastumkehr jegliche Reparatur. Nun hat sich aber das Gerät effektiv nur 5 Monate beim Kunden befunden... Gilt hier trotzdem die 6 Monatsregel?

Mit freundlichen Grüßen Jenny Köhler

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 19 Kommentare vollständig anzeigen

  • Nachbesserung bzw. Rückabwicklung von Regina, 14.11.2023, 12:26 Uhr

    Ich habe im Februar Laufschuhe gekauft, diese bisher ca. für 100 km getragen (da ich auch noch andere habe) nun ist bei diesen im Fersenbereich oben an der Kante ein Loch. Der Verkäufer hat sie dem Hersteller eingeschickt, sagt aber die "6 Monate" Gewährleistung sind abgelaufen. Wie verhalte ich... » Weiterlesen

  • Beweisumlastkehr von Rosie, 24.09.2023, 21:36 Uhr

    Hallo, die Gewährleistung zb. Für ein gebrauchtes Auto beträgt jetzt 2 Jahre aber der Verkäufer kann diese auf 1 Jahr verkürzen, nun meine Frage: verkürzt sich die Beweisumlastkehr dann auch auf 6 Monate oder bleibt diese unberührt bei 12 Monaten. Danke für die Antworten.

  • Frage zu Beweislastumkehr von Kristina B., 30.11.2022, 10:45 Uhr

    Ich habe einen neuen Artikel erworben und bereits innerhalb der ersten 6 Monate auf einen Mangel hingewiesen. Dabei wurde mir vom Verkäufer ein Hinweis mitgegeben, dass es sich dabei womöglich um gar keinen Mangel/Fehler handelt und ich die Ware noch 1-2 Male nutzen und mich dann erneut melden... » Weiterlesen

  • Fr. von Sonnek-Bader, 08.11.2022, 16:26 Uhr

    Leider für mich nicht sehr hilfreich, da mein zu hinterfragender Mangel (Aufplatzung an einer durch den Schreiner eingebauten Arbeitsplatte) erst 8 Wochen später erkannt wurde - also nach Abnahme und Bezahlung. Jetzt behauptet die Schreinerei dadurch müsste ich beweisen, dass der Mangel durch den... » Weiterlesen

  • Nachbesserung nach Ablauf der ersten zwölf Monate von Danni, 19.09.2022, 22:39 Uhr

    Eine Frage ergibt sich mir nach dem lesen des Artikels. Wie verhält es sich denn, wenn der Gegenstand nach 12 Monaten kaputt geht, der Verkäufer diesen nach den zwölf Monaten nicht nur einmal, sondern zwei Mal repariert (angenommen dieser geht nach den ersten zwölf Monaten zwei mal kaputt - vorher... » Weiterlesen

  • Backofen Fehler von Eduard Marco, 18.01.2022, 17:34 Uhr

    Hallo Frau Freytag, ich habe im Juni 2020 einen Backofen gekauft. Dieser hat nun einen defekt. Ich habe diesen reklamiert und der Hersteller beruft sich nun auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten und will das ich ihm Beweise das dieser Mangel zum Auslieferzustand bestanden hat. Dies kann ich... » Weiterlesen

  • Beginn der Frist? von Mo B, 01.05.2021, 08:30 Uhr

    Hey, Verbraucher hier. Beginnt die Gewährleistungsfrist mit Bestellung oder Auslieferung der Ware? Hab gerade möglicherweise eine 6 Monate Punktlandung geschafft :)

  • B2B Handel von Schulz, 10.12.2020, 11:44 Uhr

    Guten Tag, wie ist es beim B2B Handel Direktlieferung (Dropshipping)? Unser Händler liefert zum Endkunden, die Ware kommt beschädigt an. Der Kunde macht vom Widerruf gebrauch, Händler lässt die Ware abholen und berechnet uns von EK Preis Netto 20% für wieder Aufrüstung. Ist das so rechtens?

  • N.N. von Martin Kukuczka, 07.04.2020, 21:53 Uhr

    Sehr geehrte Frau Freytag , habe einen 18 mon. alten PKW als Nichtraucher Fahrzeug von einem renomierten VW Autohaus im Jan. 2020 erworben. Vorbesitzer war eine Vermietungsgesellschaft. Bei der Probefahrt im Jan. 2020 fiel mir auf, dass der Wagen immer noch einen Neuwagengeruch ausstrahlte. Nach... » Weiterlesen

  • Scheinbar oder anscheinend? von Schmitz, 26.11.2019, 21:12 Uhr

    Liebe Frau Kollegin, in Ihrem Musteranschreiben stellt sich die Frage, ob die Kaufsache anscheinend oder aber, wie geschrieben, nur scheinbar einen Mangel aufweist. Hierin liegt ein Bedeutungsunterschied, den Sie nochmals - um der Professionalität willen - vergegenwärtigen sollten. Die Waffe des... » Weiterlesen

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