Kommentar verfassen: Beweislastumkehr 2026: Was § 477 BGB für Händler bedeutet
Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.
Ihr Kommentar
Beweislastumkehr 2026: Was § 477 BGB für Händler bedeutet
vom 01.06.2015, 14:47 Uhr
Top IT-Rechtsthemen
- E-Mail Archivierung
- Elektrogesetz
- IT-Arbeitsrecht
- Jugendschutz / Persönlichkeitsrecht
- Lizenzrecht / IT-Security
- Prozessuales
Wir haben eine Couch für 2000€ als Ausstellungsstück gekauft, und nach 2 Wochen ist eine Rückenlehne abgebrochen während ich mich nur normal angelehnt habe.
Der Händer behauptet nun das sei auf jeden...
Weiterlesen
Hier gilt nicht das Kaufrecht, sondern Werkvertragsrecht, weil der Schreiner die Arbeitsplatte hergestellt und eingebaut hat. Die Beweislastumkehr aus dem Kaufrecht greift deshalb nicht.
Nach der...
Weiterlesen
Die Begründung des Verkäufers überzeugt so nicht.
Entscheidend ist, dass Sie den Mangel bereits innerhalb des ersten Jahres gemeldet haben. Darauf kommt es bei der Beweislast an – nicht darauf, wann...
Weiterlesen
Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist und die Dauer der Beweislastumkehr sind zwei unterschiedliche Dinge.
Bei einem gebrauchten Auto kann die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren...
Weiterlesen
Die Aussage des Verkäufers, die „6 Monate“ seien abgelaufen, ist zumindest missverständlich.
Für neue Waren gilt weiterhin eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Innerhalb des ersten Jahres greift...
Weiterlesen
Nach 18 Monaten greift die gesetzliche Beweislastvermutung des § 477 BGB nicht mehr. Das bedeutet: Der Käufer muss nun beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Sache vorlag.
Damit sind...
Weiterlesen
6 Kommentare