Handlungsanleitung: Der Verkauf von E-Zigaretten und Liquids (Update)
Die Eindämmung des Tabakkonsums sowie die Gefahrensensibilisierung in Bezug auf das Rauchen sind bereits seit Jahrzehnten Gegenstand nationaler und europäischer gesetzgeberischer Bestrebungen. Neue, den Tabakmarkt revolutionierende Entwicklungen wie die E-Zigarette mit ihren dazugehörigen Liquids haben hierbei den Gesetzgeber dazu gezwungen, Anpassungen und Ausdehnungen bestehender Regularien vorzunehmen. In der Phase der Gesetzesanpassung hat es zeitweise auf diesem Gebiet gravierende Rechtsunsicherheiten und Auslegungsschwierigkeiten gegeben. Mit Inkrafttreten des neuen Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) und der neuen Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) zum 20. Mai 2016 ist die Rechtslage jedoch klarer geworden. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick dazu geben, was nach den neuen Vorschriften für den rechtssicheren Verkauf von E-Zigaretten und Liquids zu beachten ist.
Aromen zum Mischen von Liquids auch vom Werbeverbot betroffen?
Beitrag von Michael
30.08.2017, 15:50 Uhr
Hallo,
sind Aromen zum Mischen von Liquids auch von dem Werbeverbot betroffen?
Grüße Michael
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 15 Kommentare vollständig anzeigen
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Markenwerbung? von Alexander Boy, 07.10.2021, 16:44 Uhr
Wenn ich es richtig verstehe darf ich nicht für Tabakerzeugnisse werben. Aber Prinzipiell kann ich den Namen meines Onlineshops noch bewerben?
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Zubehör von Burmann Jens, 23.08.2021, 11:06 Uhr
Hallo Können Sie was zu dem Zubehör von E-Zigaretten sagen?. Wie z.B Coils (Draht Wicklung), welche zur Funktionalität einer E- Zigarette beitragen?. Müssen da die Händler auch die Jugenschutzbestimmungen einhalten (2 fach Altersverfikation Onlineshop sowie Versand)?. Viele Grüße
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Herr von Andre, 31.07.2020, 09:23 Uhr
Frage zu nikotinfreien Liquids: Es steht geschrieben, dass das Produktionssicherheitsgesetz und das Chemikalienrecht zu beachten sind. Frage1.Was genau ist dort zu beachten? Frage2. Inwieweit muss so ein Liquid zugelassen werden, ehe es auf den markt kommt? Beste Grüße, Andre
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Wie ist das ganze bei Facebook und Instagram? von Andreas, 31.01.2020, 22:26 Uhr
Danke für den umfangreichen Beitrag. Auf eine Sache wurde in dem Beitrag leider nicht eingegangen: Dürfen Händler Bilder von zum Beispiel Akkuträgern und Tanks (also praktisch Nachfüllbehälter) auf Facebook und Instagram posten? Zum Beispiel wenn ein Händler etwas neu rein bekommen hat, damit man... » Weiterlesen
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Toller Beitrag von Eric, 03.12.2019, 18:45 Uhr
Hallo, eine kurze Frage. Laut dem Text und meinen Recherchen unterliegen also Nikotinfreie Liquids "noch" nicht dem Tabakerzeugnisgesetz und einem damit verbunden Werbeverbot? Danke
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schöne neue Welt von Ork, 06.09.2017, 13:38 Uhr
George Orwells 1984 lässt grüßen, er hat allerdings noch untertrieben
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TDP2.....die Gesundheit ist denen doch egal... von Andreas, 03.05.2017, 18:44 Uhr
Ich bin jetzt fast ein Jahr lang glücklicher Dampfer. Der Umstieg von den Pyros zur Dampfe fiel mir nicht schwer. Ich war anfangs etwas skeptisch aber es überzeugte mich dann gleich vom ersten Zug an. Ausschlaggebend für mich als langjährigen Raucher war die Tatsache, das ich von dem verbrannten... » Weiterlesen
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Titel ??? von Michael, 02.06.2016, 16:49 Uhr
Na, dann hoffe ich, das auch bald sämtliche Zigarettenstopfmaschinen, Zigarettenhülsen, Zigarettenetuis, Aschenbecher usw. ab 18 Jahre sind. Natürlich auch sämtliche Sektgläser, Biergläser usw., da könnte man ja alkoholhaltige Getränke daraus trinken. Sehr gefährlich. Zudem bitte noch auf allen... » Weiterlesen
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Ignoranz und Willkür von Gutundgünstig ?, 27.05.2016, 16:17 Uhr
Ich möchte mich meinem Vorredner "Ich Weiswas" anschließen. Die getroffenen Entscheidungen beruhen auf keiner demokratischen Grundlage und verfolgen keine gesundheitlichen Interessen. Dies zeigt sich bereits durch die mangelhafte Auseinandersetzung mit dem Thema. Dieses ignorante Verhalten der... » Weiterlesen
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TPD2 - Werberverbot - Hört Hört von Ich Weiswas, 21.05.2016, 17:40 Uhr
Ich sage Euch eines als Händler dazu. Wenn Unrecht zu Recht wird und das ist nun passiert, dann fragt Euch mal warum dieses Produkt so gefragt ist- es ist bewiesen das Frau PL Ergebnisse verfälscht hat. Herrn Prof. Dr. Bernahrd Mayer Forschungen ( Uni Graz) nicht im Bundestag beachtet werden. Und... » Weiterlesen
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