Widerrufsrecht für Hygieneartikel – Wann ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen?
Schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie am 13.06.2014 kam es in der Praxis im Zusammenhang mit dem Verkauf von Hygieneartikeln im Fernabsatz immer wieder zu Streitigkeiten darüber, ob das Widerrufsrecht im Einzelfall ausgeschlossen ist oder nicht. Seit dem 13.06.2014 sieht das Gesetz für diesen Fall einen besonderen Ausschlussgrund vor. Doch wie weit geht dieser Ausschlussgrund und was gilt für Fälle, in denen der Ausschlussgrund nicht greift?
Verdampfer für E-Zigaretten
Beitrag von TL
03.07.2017, 16:19 Uhr
Ich hätte gerne einmal gewusst, wie der Fall bei Verdampfern für die E-Zigarette aussieht. Wobei man hierbei eigentlich auch noch einmal differenzieren könnte/müsste: Es gibt ja nach wie vor ganz preiswerte Verdampfer für unter 5,--€, bei denen der Verdampferkopf nicht getauscht werden kann - es gibt jedoch auch Geräte für 150,--€ und mehr. Bei Verdampfern muss aber zwingend die Funktion geprüft werden, da immer wieder Mängel herstellerseitig auftreten, die dazu führen, dass man sie eben nicht, oder nur mit erheblichen Mängeln, nutzen kann. Ich habe bisher lediglich einen Shop (allerdings m.M.n. mit veralteten und stark überteuerten Geräten) gefunden, der hier die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren gewährt. Alle weiteren Shops, von denen ich mir die AGB angeschaut habe, schließen die gesetzl. Gewährleistung mit der Begründung "Hygieneartikel / Einwegprodukt" aus und bieten höchstens eine DOA-Garantie (diese teilweise jedoch lediglich für 24 Std.) an. Nun sind Verdampfer, abgesehen vielleicht von o. g. 5,--€-Produkten, jedoch keinesfalls Einweggeräte und eigentlich ließen sie sich mit Reinigung/Desinfektion sowie Einsetzen eines neuen Verdampferkopfes auch wieder verkaufen - hier ist mir auch ein Shop bekannt, der das so handhabt. Auch sind die Verdampfer selbst auch nie versiegelt - ich kenne lediglich folierte, oder verklebte Verpackungen - oft nicht einmal das. Die Verdampferköpfe selbst, die ja meist geblistert geliefert werden, sehe ich ja als Hygieneprodukte an (allerdings sind auch hier die Fälle nicht selten, dass schon mal in den üblichen 5er-Packungen 4 defekte Köpfe enthalten sind). Bekannte hatten auch bereits den Fall, dass ein neu gekaufter Elektrorasierer nach ein paar Tagen den Dienst versagte und sie mit der Begründung auf ein Hygieneprodukt weggeschickt wurden. Das kann es doch aber alles nicht sein! Interessant wäre für beide Fälle auch noch, ob es denn nun einen Unterschied zwischen Online- und Offlinekauf gibt. Ich finde das alles äußerst schwammig und bin ehrlich verunsichert.
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