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Leserkommentare zum Artikel

Widerrufsrecht für Hygieneartikel – Wann ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen?

Schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie am 13.06.2014 kam es in der Praxis im Zusammenhang mit dem Verkauf von Hygieneartikeln im Fernabsatz immer wieder zu Streitigkeiten darüber, ob das Widerrufsrecht im Einzelfall ausgeschlossen ist oder nicht. Seit dem 13.06.2014 sieht das Gesetz für diesen Fall einen besonderen Ausschlussgrund vor. Doch wie weit geht dieser Ausschlussgrund und was gilt für Fälle, in denen der Ausschlussgrund nicht greift?

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Hygieneartikel wurde nach Rücksendung vernichtet

Beitrag von Thomas
09.11.2022, 18:56 Uhr

Ich habe einen Hygieneartikel zurückgesendet innerhalb der Widerrufsfrist und wollte mein Geld zurück. Da die Versiegelung geöffnet wurde will der Verkäufer nicht erstatten. Er hat den Hygieneartikel jetzt vernichtet und kann mir diese nicht mehr zurücksenden. Nun habe ich weder Geld noch Ware, geht das einfach so?

Hundebett

Beitrag von Herbert
15.12.2021, 19:23 Uhr

War in einer folie verschweißt und lt. AGB vom Widerruf ausgeschlossen ausser unberührt! Hallo ich muss es doch auspacken zum testen. Mein Hund kurz draufgelegt und gleich wieder aufgestanden, da es raschelt. Widerruf gestellt und das Bett an den Hersteller geschickt. Lt. Mail lehnt er aber den Widerruf innerhalb 14 Tagen ab. Was tun . Anwalt ??

Hygiene Artikel ohne Versiegelung vom Umtausch ausgeschlossen?

Beitrag von Jonnle
09.04.2021, 23:45 Uhr

Habe neulich Unterwäsche und andere Kleidungsstücke online erworben. Nun war alles zusammen in einem Zip Beutel eingepackt. Jetzt will der Verkäufer es nicht zurücknehmen und weist mich auf Wiederrufsbestimmungen hin für versiegelte Waren aus Gründen des Gesundheitsschutz oder der Hygiene. Ist er da im Recht oder kann Bezug auf die nicht vorhandene Versiegelung nehmen? Danke

Herr

Beitrag von Acikel
12.12.2020, 21:51 Uhr

Hallo ,

Ich habe bei der Media Markt Borsigallee Kaffeemaschine Vollautomat gekauft wollte zurückgeben rechtzeitig ! ( 14 Tage ) Verkäufer hat mich nicht aufmerksam gemacht dass der Wäre Hygene Arikel und nicht zurück geben darf. 12,12,20 wollte zurückgeben haben Sie abgelehnt die Annahme mit der begründung Hygene Artikel !

Meine Frage ?

Der Verkäufer muss der Käufer kundig machen daß der Ware Hygieneartikel ist ?

Zählt eine Kaffeevollautomat als eine Hygieneartikel ?

Muss der Verkäufer annehmen ?

Viele dank für die Rückmeldung .

Mfg

FptAvp

Mund-Nasen-Maske

Beitrag von Thomas
29.09.2020, 17:20 Uhr

Ich habe nach einer Werbung für besonders hochwertige MNS-Masken - sogenannte Sportmasken - drei davon in 2 Größen online gekauft. Natürlich muss man sie zum Testen, ob sie passen, auspacken. Wie soll man es sonst feststellen? Wie sich herausstellte, passen sie nicht. Der Verkäufer weigert sich, die "unversiegelten" Masken zurückzunehmen, obwohl sie nicht benutzt, sondern nur einmal anprobiert wurden und sie ausdrücklich als waschbar beworben werden. Die Masken steckten in einer einfachen verschweißten Plastiktüte ohne jeden Hinweis darauf, dass man sie beim Öffnen nicht mehr zurücksenden kann. Kann sich der Verkäufer einfach weigern, die Produkte zurückzunehmen? Was kann man in dem Fall tun? Der Streitwert ist so gering, dass ein Gang zu Anwalt wohl nicht lohnt.

Maske widerruf

Beitrag von A.iqtidar
28.05.2020, 09:59 Uhr

sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe von Real.de die Schutzmaske gekaufen( 6 x 50er Packung) aber die habe ich nicht rechtzeitig erhalten. ich habe vier Packung zu spät erhalten und dann habe ich sofort widerruf beantragt weil ich in zwischenzeit die Maske woanders gekauft habe. die Maske Packung sind immer noch ungeöffnet. ich möchte fragen ob ich immernoch widerrufsrechte für solche Artikeln habe ? die Maske kamm aus China aber wurden über REAL.de verkauft. ich habe aber die Maske immer noch nicht bezahlt( 160.34 EUR ), weil bin immer noch mit Empfänger im Klärung. der Empfänger will mir nur Geld für einer Packung( 25.89 EUR ) erstatten und will aber mir kein Rücksendungsetikett schicken. er will, dass ich die Maske behalte. ich habe aber rechtzeitig widerruf beantragt und die Maske will ich nicht behalten. Was soll ich in dieser Situation machen ? Danke Mit Freundlichen Grüßen A.Iqtidar

Ist ein In-Ear-Kopfhörer wirklich ein Hygieneartikel?

Beitrag von Benny
15.04.2020, 21:44 Uhr

Hallo,

ich habe In-Ear-Kopfhörer gekauft. Diesen waren versiegelt. jedoch bin ich nicht davon ausgegangen, dass diese Art von Kopfhörern als Hygieneartikel gelten. Ist das korrekt? In den AGB´s wird es wie folgt bechrieben: "Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z.B. elektrische Zahnbürsten, Rasierer, u. ä.).". Hier hätte ich niemals erwartet das Kopfhöhrer auch betroffen sind. Gibt Entscheidungen die hierzu passen und Kopfhörer davon ausschließen?

Sexdoll falsch konfiguriert

Beitrag von Peter Pan
21.02.2020, 17:59 Uhr

nabend o/

Hab so eine Doll bestellt, wurde aber nicht richtig konfiguriert (feste, austauschbare Vagina) das konnte ich vorher nicht erkennen, Schutzfolie wurde geöffnet, Doll benutzt ....

Wie stehen meine chancen das Ding umzutauschen, aufgrund falscher Lieferung aber Hygieneartikel ....

kostet 700.- € ...

Der Händler/support bietet auch keine lösung an

mfg P. Pan

Zählen Epilierer zu Hygieneartikeln?

Beitrag von Ilona
25.07.2019, 22:38 Uhr

Ich habe einen Epilierer über Amazon bestellt. Nach einem Test musste ich feststellen, dass die Fubktioinsweise ungenügend ist und habe diesen nach Reinigung zurück gesandt. Leider müssen doch noch Haare zu finden gewesen sein. Der Händler verweigert die Rücknahme und verweist auf die Richtlinien von Amazon. Eine Versiegelung hat es natürlich nicht gegeben. Muss der Händler die Ware zurück nehmen?

Vielen Dank im voraus.

Frau

Beitrag von Barbara
04.07.2019, 13:27 Uhr

Habe bei real einen Quick Nicer Dicer gekauft und beim ausprobieren gemerkt, das ich dafūr nicht genug Kraft in den Hånden habe. Ich wollte ihn zurūckgeben und da wurde mir erklärt " leider keine Rücknahme ..... es ist ein Hygieneartikel ". Als ich dann mit dem Geschåftsleiter diskutiert habe, der allerdings der gleichen Meinung war wie seine Kollegin am Infostand, wurde der Artikel dann doch zurückgenommen. Kann es sein das ich falsch orientiert bin weil ich Haushaltsgeräte nicht zu Hygieneartikeln zåhle und die vor der Erstbenutzung sowieso erst in den Geschirrspüler tue.

Matratzenauflage

Beitrag von Steffi
03.07.2019, 18:15 Uhr

Ist eine Matratzenauflage (Molton) vom Umtausch im Geschäft ausgeschlossen? Argument Hygieneartikel, die Verpackung war nicht versiegelt?

Frau

Beitrag von Elke Conrad-Weberbauer
07.02.2019, 19:09 Uhr

Ist ein Kissen ein Hygieneartikel? Ich habe ein Ergo Max Kissen im Dänischen Bettenlager gekauft, für 129.95€. Bekomme in der ersten Nacht starke Kopfschmerzen, habe es auf die Seite gelegt. Kann darauf nicht schlafen. Als ich es zurück bringen wollte, wurde mir gesagt, das sei ein Hygieneartikel. Das sei vom Umtausch ausgeschlossen. Ich solle mir ein anderes Kissen kaufen. Und das könne ich mir auf meinen Schrank legen als Ersatzkissen und das für 129,95 €. Das Kissen kann man Waschen. So wird es im Krankenhaus und im Hotel auch gemacht! Sie meinten, es wäre Eklig wenn da jemand darauf geschlafen hat. Dann dürfte kein Mensch mehr ins Hotel oder gar ind Krankenhaus gehen, denn in so einem Kissen kann sogar jemand gestorben sein. Und du bekommst es als nächster Patient auch wieder! Ich möchte gerne wissen ob das Rechtlich erlaubt ist, ein Kissen als Hygeineartikel zu bezeichnen?

Hygienesiegel durch Verkäufer gebrochen

Beitrag von whopper
29.10.2018, 01:58 Uhr

Nehmen wir an ich kaufe online einen Rasierer, widerrufe die Bestellung und schicke ihn mit intaktem Hygienesiegel zurück. Der Verkäufer bricht das Siegel und verweigert eine Erstattung - was mache ich nun? 

Widerrufsrecht Bademode

Beitrag von Carina
28.02.2018, 18:02 Uhr

Hallo,

ich habe online Bademode bestellt und möchte einen Teil zurückschicken. Die Hygienesiegel sind unversehrt und alle Etiketten noch dran. Nun lese ich in den AGBs des Onlinehandels, dass Bademode vom Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, darauf hingewiesen wurde man während der Bestellung nicht. Ist das nun rechtens?

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Fast eindeutig

Beitrag von LH
21.09.2017, 01:47 Uhr

Hi,

der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist für mich nach lesen des Artikels recht eindeutig. Da die Verdampfer nicht versiegelt sind, spielt es keine Rolle ob sie Hygieneprodukte sind oder nicht - das Widerrufsrecht kann nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist es natürlich nicht zulässig, nur für 24 h eine DOA-Garantie anzubieten. Es gelten 24 Monate Sachmängelhaftung und in den ersten 6 Monaten müsste der Händler nachweisen, dass das Produkt bei Gefahrübergang bzw. Erhalt mangelfrei war. Gleiches gilt für die Verdampferköpfe. Selbst wenn sie tatsächlich versiegelte Hygieneprodukte sind, für die demzufolge kein Widerrufsrecht besteht, so hat dies mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung nichts zu tun und auch hier müsste in den ersten 6 Monaten der Händler nachweisen, dass die Verdampferköpfe bei Erhalt mangelfrei waren. Gleiches gilt wiederum für den Elektrorasierer - zwar hatten Ihre Bekannten kein Recht auf Rückgabe bei Kauf im stationären Handel bzw. hätten bei Widerruf im Fernabsatzgeschäft Wertersatz leisten müssen, jedoch hat dies nichts mit der Sachmängelhaftung zu tun und auch hier hätte der Händler in den ersten 6 Monaten die Beweislast.

Ich selbst kenne auch solche Fälle - bei einer verkratzen Brille, die definitiv so erhalten wurde, hat der Händler argumentiert er wisse ja nicht, ob man den Kratzer nicht selbst verursacht hätte. Das spielt aber keine Rolle dank der beim Händler liegenden Beweislast in den ersten 6 Monaten ab Erhalt.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen und in Zukunft lassen Sie sich nicht mehr von Händlern abwimmeln, wenn diese ungesetzlich handeln. Das Widerrufsrecht bei Hygieneartikeln lässt ja noch einen gewissen Spielraum für Richter und Anwälte zu, bei der Sachmängelhaftung sind es aber ganz präzise Rechte die Ihnen jeder Richter im Klagefall zusprechen würde.

Verdampfer für E-Zigaretten

Beitrag von TL
03.07.2017, 16:19 Uhr

Ich hätte gerne einmal gewusst, wie der Fall bei Verdampfern für die E-Zigarette aussieht. Wobei man hierbei eigentlich auch noch einmal differenzieren könnte/müsste: Es gibt ja nach wie vor ganz preiswerte Verdampfer für unter 5,--€, bei denen der Verdampferkopf nicht getauscht werden kann - es gibt jedoch auch Geräte für 150,--€ und mehr. Bei Verdampfern muss aber zwingend die Funktion geprüft werden, da immer wieder Mängel herstellerseitig auftreten, die dazu führen, dass man sie eben nicht, oder nur mit erheblichen Mängeln, nutzen kann. Ich habe bisher lediglich einen Shop (allerdings m.M.n. mit veralteten und stark überteuerten Geräten) gefunden, der hier die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren gewährt. Alle weiteren Shops, von denen ich mir die AGB angeschaut habe, schließen die gesetzl. Gewährleistung mit der Begründung "Hygieneartikel / Einwegprodukt" aus und bieten höchstens eine DOA-Garantie (diese teilweise jedoch lediglich für 24 Std.) an. Nun sind Verdampfer, abgesehen vielleicht von o. g. 5,--€-Produkten,  jedoch keinesfalls Einweggeräte und eigentlich ließen sie sich mit Reinigung/Desinfektion sowie Einsetzen eines neuen Verdampferkopfes auch wieder verkaufen - hier ist mir auch ein Shop bekannt, der das so handhabt. Auch sind die Verdampfer selbst auch nie versiegelt - ich kenne lediglich folierte, oder verklebte Verpackungen - oft nicht einmal das. Die Verdampferköpfe selbst, die ja meist geblistert geliefert werden, sehe ich ja als Hygieneprodukte an (allerdings sind auch hier die Fälle nicht selten, dass schon mal in den üblichen 5er-Packungen 4 defekte Köpfe enthalten sind). Bekannte hatten auch bereits den Fall, dass ein neu gekaufter Elektrorasierer nach ein paar Tagen den Dienst versagte und sie mit der Begründung auf ein Hygieneprodukt weggeschickt wurden. Das kann es doch aber alles nicht sein! Interessant wäre für beide Fälle auch noch, ob es denn nun einen Unterschied zwischen Online- und Offlinekauf gibt. Ich finde das alles äußerst schwammig und bin ehrlich verunsichert.

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