Artikel zum Thema „Anspruch, Bei, Verletzung, Einer, Pflicht, Aus, Dem, Dienstvertrag“

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Marke weg? Unterlassungsvertrag kündigen!

Wenn eine Marke nicht mehr geschützt ist, kann das auch Auswirkungen auf einen bestehenden Unterlassungsvertrag haben. Das betrifft alle, die eine Unterlassungserklärung abgegeben und einen wirksamen Unterlassungsvertrag abgeschlossen haben. Ein solcher Vertrag kann gekündigt werden, wenn die Markenrechte erlöschen.

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Wiichtige Entscheidungen zum Thema Widerrufsrecht

In unserem Beitrag widmen wir uns den wichtigsten Entscheidungen des EuGH und des BGH zum Widerrufsrecht und stellen insbesondere die für die Praxis im Online-Handel wesentlichen Erkenntnisse dar.

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Endlich, der überarbeitete EVB-IT Dienstvertrag ist veröffentlicht

Am 01.02.2018 Tage hat der CIO des Bundes wieder einen Basis-EVB-IT Vertrag, die EVB-IT Dienstvertrag (Beschaffung von IT-Dienstleistungen) durch einen neuen Mustervertrag ersetzt. Damit sind nun bis auf die EVB-IT Überlassung Typ A (Miete von Standardsoftware) alle alten EVB-IT Basis Musterverträge aus den Jahren 2002 und 2003 an die neuen EVB-IT Standards angepasst. Für die neuen Bedingungen hat der IT-Planungsrat in einem Umlaufverfahren am 01.02.2018 seinen Mitgliedern die Anwendung der neuen EVB-IT Dienstleistung empfohlen ( Entscheidung 2018/01).

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Warum aus Auftraggebersicht der EVB-IT Dienstvertrag dringend modifiziert werden muss

Vier der Basis-EVB-IT sind an die in den EVB-IT Systemverträgen und dem EVB-IT Servicevertrag erreichten neuen Standards angepasst worden. So wurden die EVB-IT insgesamt vereinheitlicht. Gegenstand der Veränderung waren insbesondere Regelungen zur IT-Sicherheit, zu den Nutzungsrechten, Verzug, Gewährleistung und Haftung. Auch wurde das Leistungsspektrum des Instandhaltungsvertrages ausgeweitet und den gestiegenen Sicherheitsinteressen der öffentlichen Auftraggeber entsprochen. Der EVB-IT Dienstvertrag aber, der dringend an den neuen Standard angepasst werden müsste, bleibt nach wie vor unverändert.

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Hosting: Rechtliche Fallstricke beim Anbieten von Hosting-Leistungen

Ob Server-Housing, Shared Hosting oder Virtuelle Server: Die vielfältigen Angebote des Webhostings entwickeln sich in rasanter Geschwindigkeit weiter. Anbieter von Hosting-Leistungen sollten sich jedoch nicht nur Gedanken über Speicherplatz und Rechenpower machen, sondern möglichst frühzeitig auch über rechtssichere Verträge. Die IT-Recht-Kanzlei klärt im Folgenden über die rechtlichen Fallstricke beim Webhosting auf und wie diese zu vermeiden sind.

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Mitwirkung des Auftraggebers im IT-Projekt – Schwierigkeiten und rechtliche Konsequenzen

Ohne Mitwirkung des Auftraggebers kein erfolgreiches IT-Projekt – das gilt für die meisten Projekte. Denn wenn der Auftragnehmer vom Auftraggeber nicht die erforderlichen Informationen, Zugänge und sonstige Unterstützung erhält, kann er nicht, jedenfalls nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen. Wer ein IT-Unternehmen beauftragt, kann sich daher in der Regel nicht einfach zurücklehnen. Erbringt der Auftraggeber seine Mitwirkungsleistungen nicht, kann das rechtliche Konsequenzen haben...

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Das Servicelevelagreement (SLA)

Der Begriff Service-Level-Agreement (SLA) oder deutsch Dienstgütevereinbarung (DGV) bezeichnet einen Vertrag zwischen einem IT-Dienstanbieter (Provider), in dem wiederkehrende IT-Dienstleistungen hinsichtlich Leistungsumfang, Reaktionszeit und Schnelligkeit der Bearbeitung detailliert geregelt werden. Wichtiger Bestandteil ist hierbei die Dienstgüte ( [Servicelevel|http://de.wikipedia.org/wiki/Servicelevel] ), die die vereinbarte Leistungsqualität beschreibt.

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EVB-IT Systemvertrag: Eine umfangreiche FAQ

Am 24.08.2007 wurde der neue EVB-IT Systemvertrag veröffentlicht. Der Vertrag wurde zwar sehnsüchtig von der Beschafferseite erwartet, löste dann aber wegen seines Umfangs und seiner Komplexität , Verwirrung, Ratlosigkeit ja oft Mutlosigkeit aus. Damit die Nutzer zumindest bezüglich der häufigsten Fragen eine schnelle Antwort finden, hat die IT-Recht Kanzlei die Antworten auf diese Fragen in der folgenden FAQ-Liste aufgeführt:

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Vertragsgestaltung mit einem freien Mitarbeiter

Verträge mit „freien Mitarbeitern“ werden oft sehr stiefmütterlich behandelt. Der IT-Recht-Kanzlei sind Fälle bekannt, in denen freie Mitarbeiter tatsächlich jahrelang eine Software für ihren Auftraggeber erstellen, ohne dass ihr Verhältnis auf solide vertragliche Grundlage gestellt wurde. Trennen sich die Parteien, dann stellt sich plötzlich die Frage hinsichtlich Kündigungsfristen, Urlaubsansprüchen, Nutzungsrechten an den Arbeitsergebnissen und Scheinselbständigkeit. Die Antworten auf diese Fragen bergen für beide Parteien oft unangenehme Überraschungen.

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Tipps für Auftraggeber für den Einsatz „freier Mitarbeiter“

Gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter (human resources) sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für jeden Wirtschaftsteilnehmer. Doch Arbeitnehmer sind auch teuer. Müssen Sie doch auch bezahlt werden, wenn die Umsätze wegbrechen. Auch sind Sozialabgaben von derzeit gut 21% des Bruttoeinkommens (Arbeitgeberanteil) zu entrichten.

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Serie (Teil 7): Laufzeit des Werk- oder Dienstvertrages von Freelancern

In diesem Teil der [ *Serie der IT-Recht-Kanzlei* |index.php?id=IT-Arbeitsrecht%2F20070528_Neue_Serie_der_IT-Recht-Kanzlei%3A_Risiken_und_Chancen_beim_Einsatz_freier_Mitarbeiter] wird erläutert, welche Regelungen ein Vertrag mit einem freien Mitarbeiter zur Laufzeit und Kündigung aufweisen muss, abhängig von dessen vertragstypologischer Zuordnung. Darüber hinaus wird dargestellt, ob und wann die Parteien einen solchen Vertrag auch außerordentlich kündigen können, wenn Ihnen das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.

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Serie (Teil 5): Haftung für Pflichtverletzung des Freelancers

In diesem [Teil der Serie|vertraege-mit-freien-mitarbeitern-freelancer.html] der IT-Recht-Kanzlei werden die Rechte dargestellt, die Auftraggeber haben, wenn der Freelancer seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verletzt. Diese Rechte sind abhängig vom Vertragstyp. Wie bereits dargestellt, können Leistungen eines Freelancers vertragstypologisch dem Werk-, (ja selbst) Kauf- und dem Dienstvertragsrecht unterliegen.

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Serie (Teil 3): Vertragspflichten beim Einsatz freier Mitarbeiter

In diesem Teil [ *Serie der IT-Recht-Kanzlei* |index.php?id=IT-Arbeitsrecht%2F20070528_Neue_Serie_der_IT-Recht-Kanzlei%3A_Risiken_und_Chancen_beim_Einsatz_freier_Mitarbeiter] ("Risiken und Chancen beim Einsatz freier Mitarbeiter") werden die unterschiedlichen Vertragspflichten dargestellt, die sich je nach vertragstypologischer Einordnung für die Parteien ergeben.

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Serie (Teil 2): Vertragstypologische Einordnung der einzelnen Vertragleistungen

In diesem Teil der [ *Serie der IT-Recht-Kanzlei* |vertraege-mit-freien-mitarbeitern-freelancer.html] ("Risiken und Chancen beim Einsatz freier Mitarbeiter") werden die unterschiedlichen Vertragstypen dargestellt, denen eine Vertrag mit einem Freelancer zugeordnet werden kann. Insbesondere werden die Abgrenzungskriterien herausgearbeitet. Denn die Abgrenzung z.B. eines Werkvertrages von einem Dienstvertrag ist oft sehr schwierig und beschäftigt manchmal die Gerichte bis in die höchsten Instanzen.

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Der IT-Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB, als “Freund“ des Auftragnehmers

Der Dienstvertrag ist gerade bei IT-Anbietern, die sehr komplexe und womöglich auch störungsanfällige IT-Leistungen anbieten, ein sehr beliebter Vertrag. Der Grund ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 611 BGB. Danach wird derjenige, welcher Dienste zusagt, lediglich zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

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Der EVB-IT Systemvertrag verdrängt die EVB-IT Standardverträge nicht!

EVB-IT Systemvertrag: Die Einführung und die Aufregung um den neuen EVB-IT Systemvertrage lässt oft vergessen, dass die bisherigen EVB-IT Verträge, durchaus noch zur Anwendung kommen. Insbesondere gilt das alte Haftungskonzept. Der Folgende Beitrag will dieses Haftungskonzept, das sich für den Auftragnehmer als ausgesprochen günstig darstellt, zusammenfassend darstellen.

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Der IT Systemvertrag, Teil 5: Vertragsgestaltung

Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Klauseln eines IT-Systemvertrages aus der Sicht des Auftraggebers und des Auftragnehmers dargestellt und erläutert. Die Interessen der einzelnen Parteien werden, soweit dies rechtlich vertretbar ist, jeweils in den Vordergrund gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die einzelnen Vorschriften als Individualvertragsklauseln gelten, also verhandelt werden können...

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Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf die EVB

Dieser Beitrag will die jetzige und geplante zukünftige Vertragssituation und die wichtigsten Änderungen der eingeführten EVB-IT aufgrund des SMG darstellen sowie die Punkte erwähnen, die der Beschaffer bei den alten Verträgen bis zur Vorlage der angepassten Verträge beachten sollte.

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