Serie - Der Systemvertrag (Teil 5): Hinweise zu den wichtigsten Vertragsklauseln

Serie - Der Systemvertrag (Teil 5): Hinweise zu den wichtigsten Vertragsklauseln
2 min
Beitrag vom: 01.08.2007

Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Klauseln eines IT-Systemvertrages aus der Sicht des Auftraggebers und des Auftragnehmers dargestellt und erläutert. Die Interessen der einzelnen Parteien werden, soweit dies rechtlich vertretbar ist, jeweils in den Vordergrund gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die einzelnen Vorschriften als Individualvertragsklauseln gelten, also verhandelt werden können.

Da bei solchen Individualklauseln die AGB-rechtlichen Vorschriften der §§ 305 bis 310 BGB als gesetzlicher Interessensausgleich keine Rolle spielen die Redaktionshoheit eine ganz erhebliche Rolle. Diejenige Vertragspartei, der es gelingt, ihren Vertragsentwurf zur Verhandlungsbasis zu machen, wird regelmäßig einen großen Vorteil im Rahmen der Verhandlungen haben. Die andere Vertragspartei ist genötigt, ihre Änderungswünsche in den Vertrag hinein zu verhandeln, so dass psychologisch die Vertragspartei mit Redaktionshoheit entsprechende Zugeständnisse macht.

Da bei Vertragsverhandlungen selbstverständlich solche Zugeständnisse nicht bei allen Punkten eingeräumt werden und der Vertragspartner dies meist auch gar nicht erwartet, wird die Redaktionshoheit dazu führen, dass eine Vielzahl von Punkten unverändert im Sinne des Entwurfsverfassers bestehen bleibt und bei anderen Punkten, bei denen der Entwurfsverfasser Zugeständnisse macht, Kompromisse gefunden werden.

Insgesamt verbleibt es daher bei einem Vertrag, der bei geschickter Entwurfsverfassung für den Vertragsersteller, wenn auch nicht optimal, so zumindest an vielen Stellen vorteilhaft ist. An dieser Stelle sei vor der Verwendung von Vertragsmuster gewarnt, den oft werden sie unbesehen auf jeden Vertragsfall angewandt. Es bedarf der genauen Analyse, ob die Muster die Probleme des Falls genau wiedergeben. Hierzu bedarf es in vielen Fällen wesentlicher Änderung einzelner Vertragsklauseln. Auch kann der Laie nicht ersehen, ob die Muster noch dem geltenden Recht entsprechen.

Tipps zur Vertragsgestaltungen gibt der vorliegende Beitrag, den unter[ hier](http://it-recht-kanzlei.de/?id=Download%7CRechtsthemen%7CIT-Vertragsrecht%7C20070709_Der_IT_Systemvertrag%2C_Teil_5%3A_Vertragsgestaltung.txt) abrufbar ist.

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