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Die PAngV sieht vor, dass derjenige, der über das Internet gewerblich Waren gegenüber Verbrauchern anbietet, seine Preise mit dem Hinweis zu versehen hat, dass die Umsatzsteuer bereits enthalten ist. Nur, wie hat sich hierbei der Kleinunternehmer zu verhalten, der im Sinne des § 19 UstG von der Umsatzsteuer befreit ist?
Gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz sind Kleinunternehmer grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Die Umsatzsteuer wird folglich nicht erhoben, wenn
Hinweise:
Kleinunternehmer, die keine Umsatzsteuer erheben, dürfen
Der Kleinunternehmer, der Verbrauchern über das Internet gewerblich Waren anbietet, steht nun vor einem rechtlichen Dilemma:
§ 1 der Preisangabenverordnung regelt, wie die Preisangaben unter Beachtung der Grundsätze von Preisklarheit und Preiswahrheit zu veröffentlichen sind. Während die Preiswahrheit sich auf die inhaltliche Richtigkeit der Preisangabe bezieht, verlangt die Preisklarheit nach der Eindeutigkeit der Preisangabe. Damit ist gemeint, dass Verbraucher unmittelbar und deutlich darauf hingewiesen werden müssen, dass es sich bei den im Internet angegebenen Preisen um Endpreise handelt – es also keine weiteren versteckten Kosten etwa in Form von Umsatzsteueraufschlägen geben wird.
Versteckte Kosten in Form von Umsatzsteueraufschlägen sind aber bei Kleinunternehmern im Regelfall bereits nicht denkbar, da diese von vornherein keine Umsatzsteuer erheben und folglich deren Endpreise bereits den Nettopreisen entsprechen. Der Schutzzweck der PAngV würde demnach auch gewahrt bleiben, wenn Kleinunternehmer im Internet die Mehrwertsteuer nicht gesondert ausweisen.
Die IT-Recht Kanzlei rät Kleinunternehmern den § 1 Abs. 2 PAngV insoweit zu ignorieren, als die gesonderte Ausweisung der Umsatzsteuer gefordert wird. Auf den Hinweis „inkl. Mwst.“ sollte komplett verzichten werden.
Darüber hinaus empfiehlt die IT-Recht Kanzlei Kleinunternehmern bei Angabe eines jeden Endpreises deutlich darauf hinzuweisen, dass gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhoben und aus dem Grund auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Formulierungsvorschlag der IT-Recht Kanzlei für Kleinunternehmer:
„Der angegebene Preis ist ein Endpreis zzgl. Versandkosten. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus)“.
Achtung: Prüfen Sie unbedingt, ob Sie sich möglicherweise im Rahmen einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet haben, neben Ihren Preisen die Mehrwertsteuer gesondert auszuweisen. In dem Fall bliebe Ihnen im Regelfall nichts anderes übrig, als nach § 19 Abs. 2 UStG zur Umsatzsteuer zu optieren.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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12 Kommentare
Kommentar von mrsa
zum Beitrag Können Kleinunternehmer im Internet auf den Hinweis "inkl. Mwst." verzichten?
Fazit immer noch?: „Der angegebene Preis ist ein Endpreis zzgl. Versandkosten. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus... » Weiterlesen
Kommentar von Ralf Stork
zum Beitrag Können Kleinunternehmer im Internet auf den Hinweis "inkl. Mwst." verzichten?
Mir stellt sich die Frage, was das OLG Frankfurt unter "von der Umsatzsteuerpflicht befreit" versteht. Aus dem Zitat geht das nicht hervor. Ist sich das Gericht der Tatsache bewusst gewesen, dass... » Weiterlesen
Kommentar von Alexander Schupp, Küttner Rechtsanwälte
zum Beitrag Können Kleinunternehmer im Internet auf den Hinweis "inkl. Mwst." verzichten?
Obgleich, soweit erkennbar, zu dieser Frage noch keine obergerichtliche Entscheidung vorliegt, gibt es hierzu jedenfalls eine obergerichtliche Einschätzung, die die hier im Artikel vertretene... » Weiterlesen
Kommentar von Ralf Stork
zum Beitrag Können Kleinunternehmer im Internet auf den Hinweis "inkl. Mwst." verzichten?
@Jürgen Ein zusätzlicher Hinweis ist sicherlich nicht verkehrt. Dann sollte er aber auch sachlich korrekt sein. "Gemäß § 19 UStG erheben wir aber keine Umsatzsteuer" ist jedoch falsch, weil damit... » Weiterlesen
Kommentar von Jürgen
zum Beitrag Können Kleinunternehmer im Internet auf den Hinweis "inkl. Mwst." verzichten?
Ich habe mit Vorbehalt beide Möglichkeiten einbezogen. Für den besucher denke ich ist die Preisangabenverordnung wichtiger als das Umsatzsteuergesetz. Meine Lösung im Kopfbereich immer... » Weiterlesen
Kommentar von charismeki
zum Beitrag Können Kleinunternehmer im Internet auf den Hinweis "inkl. Mwst." verzichten?
Ist das eine ernstzunehmende Lösung: inkl. 0% MwSt., zzgl. Versandkosten? Genauso würde ich meinen Shop auch zu Wasser lassen.
Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.
Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?
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