Nach einem Urteil des LG Hamburg ist es irreführend und daher unzulässig sog. „Heilsteinen“ krankheitsvorbeugende oder krankheitslindernde Wirkung zuzumessen. Dies gilt selbst dann, wenn auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis bestimmter Heilwirkungen hingewiesen wird.
„Hilft bei Bluthochdruck, lindert Kopfschmerzen und fördert den Kreislauf“. Mit diesen Worten warb eine Händlerin im vorliegenden Fall (Urteil vom 21.08.2008; Az. 327 O 204/08) für die von ihr im Internet angebotenen „Heilsteine“. Hiergegen richtete sich der Kläger, der die Auffassung vertrat, dass es irreführend sei, bestimmten Steinen heilende Wirkung beizumessen, ohne auf einen bislang fehlenden wissenschaftlichen Nachweis bestimmter Heilwirkungen hinzuweisen.
Der Rechtsstreit wurde vom Hamburger LG zugunsten des Klägers entschieden. Nach Ansicht des LG sei es gem. §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und gem. §§ 1 I Nr. 2, 3 S. 2 Nr. 1 HWG (Heilmittelwerbegesetz) irreführend, bestimmten Steinen krankheitslindernde und/oder krankheitsheilende Wirkung zuzuschreiben, obwohl es keinerlei Anhaltspunkte dafür gebe, dass die sog. „Heilsteine“ heilende Wirkung entfalten. Insbesondere sei es verboten, für krankheitsbezogen beworbene Mittel/Gegenstände in der Weise zu werben, dass der Käufer therapeutische Wirkungen erwartet, denen das Mittel in Wahrheit nicht gerecht wird oder deren Wirkung nicht hinreichend gesichert ist. Gleichgültig soll es dabei sein, ob mit konkreten Wirkungen der Steine geworben oder den Steinen in allgemeiner Weise heilende Wirkung zugesprochen wird.
Der Unterlassungsanspruch gegen die Klägerin umfasste aber nicht nur das Verbot, Steinen krank¬heitsheilende Wirkung beizulegen, sondern auch das Verbot, die Steine im konkreten Zusammenhang als „Heilsteine“ zu bezeichnen. Denn nach Ansicht des Gerichts stellt die Bezeichnung „Heilsteine“ im Kontext mit der Werbung für die angeblich krankheitslindernde Wirkung von Steinen eine unzulässige Werbeangabe i.S.d UWG und HWG dar.
Ausführlich erläutert wurde auch die Frage, ob ein entsprechender Hinweis auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis für die krankheitsbezogene Wirkung der Steine eine Haftung des Händlers ausschließen könne. Nach Ansicht des LG Hamburg könne selbst ein solcher Hinweis eine bei der Werbung mit „Heilsteinen“ auftauchende Irreführungsgefahr nicht ausräumen, da ein solcher Hinweis den unrichtigen Eindruck erwecken würde, dass die beworbenen Steine die heilende Wirkung auslösen könnten und es insoweit nur an einem wissenschaftlichen Nachweis fehle (ebenso LG Gießen, Az. 6 O 43/07). Dies widerspreche jedoch – so das Gericht – in unvereinbarer Weise der unstreitigen Tatsache, dass es noch nicht einmal Anhaltspunkte für eine heilende Wirkung von „Heilsteinen“ gebe.
Aber auch wenn ein Händler einen wissenschaftlichen Nachweis über die Heilwirkung seiner Steine vorlegen könnte, ist eine Irreführung nicht von vorneherein ausgeschlossen. Denn nach Ansicht des LG Gießen sind an eine solche wissenschaftliche Absicherung hohe Anforderungen zu stellen. Die Werbeangaben müssen – so die Richter – gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen, die durch klinisch pharmakologische Untersuchungen mit klinischen Tests und klinische Erprobung gewonnen wurden. Dabei ist es Aufgabe des Werbenden, diese wissenschaftliche Absicherung glaubhaft zu machen, so dass dieser im Prozess die Beweislast trägt. Ist die gesundheitsfördernde Wirkung allerdings umstritten, wie es auch bei den „Heilsteinen“ der Fall ist, so verbietet sich nach Ansicht des Gerichts eine derartige Werbung.
Fazit
Eine Werbung für krankheitslindernde „Heilsteine“ ist irreführend, da bisher kein wissen-schaftlicher Nachweis eine tatsächlich vorliegende Heilwirkung belegen kann. Nach Ansicht des LG Hamburg kann selbst ein Hinweis des Verkäufers auf die fehlende wissenschaftliche Absicherung der Heilwirkungen von „Heilsteinen“ eine Irreführung der Kunden nicht verhindern, da ein solcher Hinweis den unrichtigen Eindruck erwecken würde, dass die beworbenen Steine die heilende Wirkung auslösen könnten und es insoweit nur an einem wissenschaftlichen Nachweis fehle.
Hinweis: Der vorliegende Beitrag wurde unter Mitwirkung unseres juristischen Mitarbeiters, Herrn Tobias Kuntze, erstellt.
Tobias Kuntze
(jur. Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei)
Besucherkommentare
22 Kommentare | Alle Kommentare ansehen
...die Justiz entblödet sich nicht!
06.06.2013, 19:08 UhrKommentar von thomas4 zum Beitrag Irreführend: Werbung mit „Heilsteinen“
"Heil Stein" ist verboten, wenn ich das richtig interpretiere. Ist ja schließlich auch folgerichtig - denn "Heil Hit...r" ist ja auch verboten! Gut so! Es wäre ja auch noch schöner, wenn das... » Weiterlesen
""Heilsteine"" und das Geschäft mit leicht Gläubigen
20.06.2012, 14:53 UhrKommentar von Herloff zum Beitrag Irreführend: Werbung mit „Heilsteinen“
Es gibt keinen nachweis einer Wirkung und wenn Plazeboeffect schon voraus gesetzt wird.Kann ich mir auch vorstellen das mein Autoschlüssel oder ähnliche Alltagsgegenstände mich heilen .Also spart... » Weiterlesen
aber sonst haben die nix besseres zu tun...
29.05.2012, 23:52 UhrKommentar von Malki zum Beitrag Irreführend: Werbung mit „Heilsteinen“
ist ja schon alles ne weile her, aber da muß ich einfach mal meinen senf zu abgeben... reiki hin, malachit her... was haben die sich dann da wieder einfallen lassen *kopfschüttel* man kann sowohl... » Weiterlesen
Heilstein oder Wirkung Edelsteine ?
29.01.2012, 15:10 UhrKommentar von Jochen Holczer zum Beitrag Irreführend: Werbung mit „Heilsteinen“
Ich bin gerade dabei einen Shop für Edelsteine und Edelsteinschmuck zu erstellen. Bei der Keyword Recherche bin ich nun immer öfter auf Begriffe wie Heilstein, Heilstein Wirkung und ähnliches... » Weiterlesen
Und Pharma-Schinken?
07.07.2011, 21:23 UhrKommentar von Hans Speck zum Beitrag Irreführend: Werbung mit „Heilsteinen“
Es ist wirklich lächerlich, mit welch fadenschenigen Mitteln die Pharmaindustrie und deren schwerreiche Apo-Gehilfen (oder wer war der Kläger?) auf alles losgeht, was irgendwie deren ungeheure... » Weiterlesen
Gelobt sei, was hilft
26.06.2011, 11:40 UhrKommentar von Marion zum Beitrag Irreführend: Werbung mit „Heilsteinen“
Ich habe vor einiger Zeit die Wirkung der Steine kennengelernt und angefangen, mich damit zu beschäftigen und muß sagen, sie helfen wirklich. Es ist nicht gesagt, daß ein Produkt der Pharmaindustrie... » Weiterlesen



