Unzulässig: Werbung für rezeptpflichtige Arzneimittel auf Apotheken-Homepage
Laut OLG Stuttgart liegt beim Verkauf rezeptpflichtiger Arzneimittel auf einer Apotheker-Homepage eine unzulässige Produktwerbung bereits dann vor, wenn diese Hinweise auf die namentlich genannten Arzneimittel, sowie eine Beschreibung der Präparate enthält.
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