Angebotsausschluss oder Aufklärung? Was tun bei abweichenden AGB trotz Abwehrklausel?
Ist es unzulässig, ein Angebot auszuschließen, wenn es entgegen den Vergabeunterlagen und einer AGB-Abwehrklausel abweichende Zahlungsbedingungen des Bieters enthält? Handelt es sich um einen vermeidbaren Irrtum des Bieters, der nicht gravierend formal ist, sodass dieses Angebot weiter im Wettbewerb um den Zuschlag bleiben muss? Wir meinen „nein“ und stehen damit im Widerspruch zu BGH, Urt. v. 18.06.2019 – X ZR 86 / 17. Lesen Sie unsere Argumente!