LG Dessau-Roßlau: Beim Inverkehrbringen von elektrischen Leuchtmitteln müssen Grenzwerte zur Störspannung nach der Europäischen Norm 55015:2006/A1:2007 berücksichtigt werden!
Das LG Dessau-Roßlau entschied (mit Urteil vom 29.01.2010, Az. 3 O 85/09), dass es wettbewerbswidrig sei, elektrische Leuchtmittel in Verkehr zu bringen, wenn diese die Grenzwerte zur Störspannung nach der Europäischen Norm 55015:2006/A1:2007 nicht einhalten.
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