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Schneeballsysteme funktionieren nicht. Sie sind so aufgebaut, dass immer mehr neue Teilnehmer benötigt werden, damit die früheren Mitglieder Gewinn machen. Irgendwann brechen diese Systeme schließlich zusammen und hinterlassen einen großen Schaden. Das muss verhindert werden. Deshalb verbietet die Schwarze Klausel Nr. 14 des UWG derartige Systeme. Lesen Sie dazu jetzt den fünfzehnten Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei .
Beitrag von Helmut
07.08.2009, 19:46 Uhr
Unser gesamtes Geld-, Zins- und Bankensystem ist ein Schneeballsystem, das deshalb von Zeit zu Zeit crashen muss.
Leider gibt es kein Gericht, wo man gegen dieses System klagen kann!
UWG - Schwarze Klausel Nr. 14 - Der Betrug mit Schneeballsystemen ist wettbewerbswidrig von 31.07.2009
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