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Der Wolf im Schafspelz – wenn Unternehmen ihre Werbung als neutrale Informationen tarnen, fällt es den Verbrauchern schwer, sie überhaupt als Werbung zu erkennen. Das gilt vor allem dann, wenn die Unternehmen die angeblich neutrale Berichterstattung über sich oder ihre Produkte gekauft haben. Für den freien Wettbewerb ist eine solche heimliche Einflussnahme aber gefährlich. Daher verbietet die sog. Schwarze Klausel Nr. 11 ein derartiges Verhalten. Lesen Sie dazu jetzt den zwölften Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei .
Beitrag von Hypochonder
13.07.2009, 13:38 Uhr
Ich habe mit großem Interesse ihre neue Folge der Serie "schwarze Klauseln" gelesen und frage mich nun, ob es etwas vergleichbares auch für Ärzte gibt? Ich kann mich erinnern, dass früher - zugegebenermaßen vor der Gesundheitsreform - vor allem von den Pharmareferenten immer Urlaubsgutscheine, Prämien etc. an die Ärzte verteilt wurden, wenn diese ein spezielles Medikament in großer Stückzahl "unter die Leute" gebracht hatten. Schließlich ist das auch in gewisser Form Wettbewerbsverzerrung, oder?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Mich würde interessieren, wie es denn mit den hauseigenen Blogs gestellt ist. In diesen Blogs kommen auch oft Werbeinhalte neben allgemeinen Informationen vor - reicht es, den Blog als zur Firme gehörig zu bezeichnen? Oder muss bei jedem Link zu einer Produktseite des eigenen Webshops "Anzeige:"... » Weiterlesen
UWG - Schwarze Klausel Nr. 11 - Wenn positive Berichterstattung gekauft ist und der Verbraucher davon nichts weiß von 10.07.2009
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