Namenszusätze wie "Inhaber" oder "Firma" im Impressum können wettbewerbswidrig sein
Wer als nicht im Handelsregister eingetragener Gewerbetreibender über das Internet Waren oder Dienstleistungen vertreibt, muss in seinem Impressum bestimmte Informationen zur Person etc. veröffentlichen. Vorsicht: Angaben wie etwa „Firma“, Geschäftsführer“ oder "Inhaber" können in diesem Fall unter Umständen wettbewerbswidrig sein.
Unternehmensnamen zulässig?
Beitrag von ebay
02.08.2008, 09:52 Uhr
Sind Unternehmensnamen ohne Eintrag im Handelsregister zulässig? Wie z.B. "Schuhladen"
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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UG Angabe von Geschäftsführer von Fuat Sahan, 16.07.2022, 20:04 Uhr
Hallo, ist es Pflicht bri einer UG den Namen des Geschäftsführers in das Impressum zu schreiben oder genügd es den Inhaber der UG zu schreiben? Vielen Dank
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