Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Das Bundesverfassungsgericht sollte kürzlich entscheiden, ob die Ausnahmeregelung der Preisangaben-Verordnung (PAngV) bezüglich Kunst und Antiquitäten (vgl. § 9 Abs. 7 Nr. 1 PAngV) auch für „kunstvolle“ und exklusive Schmuckstücke gilt. Die Verfassungshüter entschieden dagegen – mit durchaus überzeugenden Argumenten (BVerfG, Beschluss vom 15.03.2010, Az. 1 BvR 476/10).
Beitrag von Elke L.
23.04.2010, 10:17 Uhr
Ach, da bin ich ja schon gespannt, wie die Schaufenster auf der Kö demnächst dekoriert sind: mit vielen Preisschildern!!! Vielleicht wird das einen Massenauflauf verursachen, wenn "Normalo-Bürger" mit offenem Mund die Summen auf den Schildchen bestaunen! Ich feu mich schon!:-)
BVerfG und PAngV: Exklusivität der Ware rechtfertigt keine Exklusivität bei der Pflicht zur Preisauszeichnung von 22.04.2010
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de