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Wenn Unternehmer sich als Verbraucher ausgeben, täuschen sie ihre Kunden. Daher haben Verbraucher das Recht, zu erfahren, wenn sie es mit professionellen Geschäftspartnern zu tun haben. Unternehmer, die sich unrichtigerweise als Verbraucher ausgeben, verstoßen gegen die Schwarze Klausel Nr. 23 des UWG. Lesen Sie dazu jetzt den 24. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei .
Beitrag von Miguel
13.10.2009, 17:10 Uhr
Und ? Was hat das jetzt für Folgen ? Wird das Rechtgeschäft ungültig, d.h. muss im konkreten Beispiel der Antiquitätenhändler den gekauften Tisch zurück geben ? Oder was passiert, wenn es offenkundig wird ?
UWG - Schwarze Klausel Nr. 23 - Getarnte Profis - Wenn Unternehmer sich als Verbraucher ausgeben von 02.10.2009
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