Verkauf nur an Gewerbetreibende! – Möglichkeiten für eine wirksame Beschränkung des Erwerberkreises

von Nicolai Amereller, 07.03.2012, 16:22 Uhr
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V. Unterscheidung: Eigener Shop / Verkaufsplattform

Die dargestellten Maßnahmen stehen und fallen mit den technischen Möglichkeiten, die dem Händler im Rahmen der Gestaltung  seiner Angebote zukommen. Während sich entsprechende Angebotsgestaltungen im eigenen Onlineshop problemlos umsetzen lassen sollten, sehen sich Händler, die ihre Angebote über Massenplattformen wie z.B. ebay oder Amazon Marketplace rechtssicher auf Gewerbetreibende beschränken wollen oftmals vor gravierende Probleme gestellt.

Diese beginnen häufig schon damit, dass der Plattformbetreiber in den dem Nutzungsverhältnis mit dem Händler zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine entsprechende Beschränkung des Erwerberkreises untersagt.

Weiterhin tendieren die technischen Eingriffsmöglichkeiten des anbietenden Händlers hinsichtlich Angebotspräsentation und Vertragsschluss meist gegen Null. Der Händler kann also oftmals gar nicht verhindern, dass jedermann auf seine Angebote zugreifen und diese schließlich auch bestellen kann.

So verbleibt dem Händler bei Nutzung einer Verkaufsplattform  in aller Regel nur die Maßnahme des Einbaus eines entsprechenden Beschränkungshinweises, welche das OLG Hamm in der erwähnten Entscheidung aber als nicht ausreichend für eine wirksame Beschränkung des Erwerberkreises erachtete.

Die erforderlichen weiteren Ausgrenzungsmaßnahmen scheitern an der technischen Realisierbarkeit. Händler, die über Plattformen nur an Gewerbetreibende absetzen wollen, sollten daher Ausschau nach Plattformen halten, die die erforderlichen Kontrollmaßnahmen bereits im Vorfeld erledigen, also nur solchen Marktteilnehmern Zugang zur Plattform verschaffen, die sich vorab  als Gewerbetreibende legitimiert haben.

VI. Fazit

Einfache Ausschlusshinweise reichen für eine wirksame Beschränkung des Erwerberkreises nicht aus.

Händler, die rechtssicher nur an Gewerbetreibende verkaufen wollen, müssen umfassende Kontrollmechanismen implementieren, woran es beim Vertrieb über Verkaufsplattforme meist bereits in technischer Hinsicht scheitert.

Kontrollmaßnahmen im Bereich eigener Onlineshops  basieren auf manueller Überprüfung, binden also Personal und kosten Zeit, die viele Erstbesteller oftmals nicht investieren wollen.

In der Zukunft sind aber auch automatisierte Überprüfungsroutinen in Echtzeit denkbar, wie etwa anhand der dargestellten Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Autor:
Nicolai Amereller
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Leser-Kommentare

3 Kommentare

b2b verkäufe bei ebay

26.09.2010, 14:14 Uhr

Kommentar von genius zum Beitrag Verkauf nur an Gewerbetreibende! – Möglichkeiten für eine wirksame Beschränkung des Erwerberkreises

in bestimmten rubriken bei ebay z. B. Breadcrumb-Link * Business & Industrie > * Sonstige Branchen & Produkte > ist es möglich, verbraucher auszuschließen. klickt ein... » Weiterlesen

Option für Unternehmer bei ebay

08.09.2010, 12:38 Uhr

Kommentar von genius zum Beitrag Verkauf nur an Gewerbetreibende! – Möglichkeiten für eine wirksame Beschränkung des Erwerberkreises

guten tag, bei ebay kann man während d. einstellvorgangs wie folgt aktivieren (check-box): Option für Unternehmer Sie können Ihr Angebot ausschließlich an andere Unternehmer richten. Um auf... » Weiterlesen

B2C und B2B Handel im gleichen Shop

24.08.2010, 15:28 Uhr

Kommentar von KF zum Beitrag Verkauf nur an Gewerbetreibende! – Möglichkeiten für eine wirksame Beschränkung des Erwerberkreises

Hallo, ein Online shop ist doch ein "Web-Schaufenster", ich habe das so gelöst , dass man den Artikelbereich der nur an an Händler verkauft weden darf, ( aus Gründen der fachlichen Kompetenz) nur... » Weiterlesen

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