Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten!

veröffentlicht von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 01.02.2010, 08:28 Uhr
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Frage: In welchen Fällen ist der Händler von der Kennzeichnungspflicht befreit?

Die Pflicht zur Angabe der Verbrauchs- und CO2-Werte ist die Regel. Davon befreit ist der Verkäufer nach Abschnitt I Nr. 3 der Anlage 4 der Pkw-EnVKV ausnahmsweise nur dann, wenn lediglich im Rahmen einer schlichten Pauschalwerbung für eine Fabrikmarke oder einen Typ (der mehrere verschiedene Modelle umfasst) geworben wird, ohne dass Angaben zur Motorisierung gemacht werden. Nur in diesem Fall wäre also eine Angabe der Verbrauchs- und CO2-Werte nicht erforderlich (vgl. Anlage 4 zu § 5 Pkw-EnVKV).

Es gelten folgende Legaldefinitionen:

  • "Fabrikmarke" ist gemäß § 2 Nr. 14 PKW-EnVKV der Handelsnamen des Herstellers.
  • "Modell" ist gemäß § 2 Nr. 15 PKW-EnVKV die Handelsbezeichnung eines Fahrzeuges, bestehend aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Personenkraftwagens.
  • "Typ", "Variante" und "Version" sind nach § 2 Nr. 16 PKW-EnVKV Unterteilungen einer bestimmten Fabrikmarke.

Hinweis: Viele Onlinehändler übersehen, dass auch bei einer lediglich schlichten Pauschalwerbung für eine Marke oder einen Typ, der mehrere verschiedene Modelle umfasst, die Kennzeichnungspflicht gesetzlich vorgeschrieben ist für den Fall, dass zusätzliche Angaben zur Motorisierung gemacht werden, vgl. Pkw-EnVKV Anlage 4 Abschnitt I Nr. 3.

Frage: Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für „Luxus-Spaßautos“ der Premiumklasse?

Natürlich, dies entschied das Oberlandesgericht Stuttgart im Oktober 2009 entgegen einem Urteil in der ersten Instanz des LG Stuttgart. Das OLG führte aus, dass die PKW-ENVKV entgegen der Auffassung des Beklagten nicht zwischen Verbrauchern unterscheide, die aus Liebhaberei und Sammlerinteresse oder aus anderen Gründen PKWs erwerben. (Quelle: Bericht der Deutschen Umwelthilfe)

Frage: Müssen auch bei „mobile.de“ Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO 2 - Emissionen erfolgen?

Ja, denn bei den Internetangeboten in „mobile.de“ handelt es sich um in elektronischer Form verbreitetes Werbematerial i. S. v. § 2 Nr. 11 Pkw-EnVKV. Gem. § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 Pkw-EnVKV sind daher nach Maßgabe der Anlage 4 (zu § 5) Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO 2-Emissionen zu machen (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 27.11.2008, Az. 2 U 60/08).

Frage: Kann sich ein PKW-Händler auf angebliche "Fehlfunktionen" der Plattform "mobile.de" berufen?

Grundsätzlich nicht, da es bei einem Unterlassungsanspruch nicht auf ein schuldhaftes Verhalten ankommt.

Frage: Ist die Missachtung der sich aus der Pkw-EnVKV ergebenden Kennzeichnungspflicht abmahnbar?

Es dürfte mittlerweile nicht mehr ernsthaft in Zweifel gezogen werden, dass Verstöße gegen die sich aus der Pkw-EnVKV ergebenden Kennzeichnungspflicht in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht geahndet werden können. Das OLG Stuttgart führte in dem Zusammenhang aus (Urteil vom 27.11.2008, Az. 2 U 60/08):

(...) Die Verordnung schafft Regeln über das Verhalten von Herstellern und Händlern bei Absatz und Werbung für Neufahrzeuge - also das Verhalten von Warenanbietern bei der Marktteilnahme. Dies erfolgt auch im Interesse der übrigen Marktteilnehmer, insbesondere der Verbraucher, denn nach der amtlichen Begründung (BR-Drs. 143/04 S. 13) bezweckt sie ebenso wie die umzusetzende Richtlinie 1999/94/EG (vgl. deren 5. Erwägungsgrund und deren Art. 1), durch entsprechende Informationen die Kaufentscheidung des Verbrauchers zugunsten umweltfreundlicher Fahrzeuge zu beeinflussen. Die Anforderungen des § 4 Nr. 11 UWG sind aufgrund dessen erfüllt.

Das entspricht der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Oldenburg, GRUR-RR 2007, 83, 84; OLG Köln, WRP 2007, 680, 682; OLG Koblenz, Beschluss vom 08.02.2008, 4 U 1383/07 - Rn. 3 nach „Juris“; OLG Naumburg, Urteil vom 08.06.2007, 10 U 13/07 (Hs) - Rn. 49 ff. nach „Juris“; KG, Beschluss vom 11.05.2007, 5 U 190/06, Rn. 10 f. nach „Juris“). Auch die Literatur ist zu Recht dieser Auffassung (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 UWG Rn. 11.131a; Goldmann, a.a.O. 41 m.w.N. in Fn. 11). (...)"

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Leser-Kommentare

6 Kommentare

28.03.2010, 15:30 Uhr

Kommentar von Dieter zum Beitrag Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten!

Ich sehe mich als angemessen gut informiert und als angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsmarktteilnehmer. Wenn unser Gesetzgeber schon wieder neue Überlegegungen über die Bildung von... » Weiterlesen

"mobile.de"

08.02.2010, 06:47 Uhr

Kommentar von Markus zum Beitrag Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten!

Wie Herr Karl Schmitt schon zutreffend festgestellt und darauf hingewiesen hat, stellt die Plattform "mobile.de" (nur als Beispiel genannt) gerade nicht die PKW-EnVKV dar! Vielleicht sollten Sie als... » Weiterlesen

Mobile.de

01.02.2010, 08:25 Uhr

Kommentar von IT-Recht Kanzlei zum Beitrag Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten!

Ja, denn bei den Internetangeboten in „mobile.de“ handelt es sich um in elektronischer Form verbreitetes Werbematerial i. S. v. § 2 Nr. 11 Pkw-EnVKV. Gem. § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2... » Weiterlesen

PKW-Onlinehändler

01.02.2010, 07:04 Uhr

Kommentar von Karl Schmitt zum Beitrag Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten!

Gilt die PKW-EnVKV denn auch für Portale wie etwa "mobile.de"? Laut Ihrer Beschreibung müssten doch auch hier - aufgrund der Bewerbung - CO2-Emissions-Werte, Kraftstoffverbrauch etc angegeben werden.... » Weiterlesen

Verweis auf EnVKG statt auf EnVKV

21.07.2009, 10:15 Uhr

Kommentar von Hirsch zum Beitrag Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten!

Wäre es nicht sinnvoll die Links anzupassen. Also hierhin http://bundesrecht.juris.de/envkg_2002/__1.html statt auf die EnVKV http://bundesrecht.juris.de/envkv/__1.html

Verbrauchsangaben bei NEU PKW

25.03.2009, 20:01 Uhr

Kommentar von Oliver zum Beitrag Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten!

Mir leuchtet nicht ein wie realitätsfremd alle Hersteller von PKW die Verbrauchsangaben machen dürfen. Speziell auf Autobahnen kann kaum mit 90 km/h gefahren werden, da sonst auf 2 Spurigen... » Weiterlesen

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