Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale vor, in der einem Hood-Händler vorgeworfen wird, mit dem Hinweis "CE-geprüft" irrgeführend geworben zu haben. Der Händler hatte ein Planschbecken zum Verkauf angeboten.
Auszug aus der Abmahnung:
"Mit dieser Werbung erwecken Sie den Eindruck, als sei das von Ihnen beworbene Produkt durch ein unabhängiges Prüfinstitut geprüft worden, was für erhöhte Qualität und Sicherheit Gewähr bietet. Tatsächlich handelt es sich jedoch bei CE-Kennzeichnung um die bloße Behauptung des Herstellers, er halte sich an die entsprechenden EU-Richtlinien. Ihre Werbung ist dehalb nach § 5 UWG irreführend.
Es kommt hinzu, dass im harmonisierten Bereich Artikel nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, die keine CE-Kennzeichnung trägt. Mit anderen Worten, sämtliche auf dem Markt befindliche Artikel tragen das CE-Kennzeichen. Sie bewerben die CE-Kennzeichnung aber als etwas besonderes, was im Vergleich zur Konkurrenz gerade nicht zutrifft."
Hinweise zur Abmahnung der Wettbewerbszentrale
- Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit noch weitere Abmahnungen der Wettbewerbszentrale in Umlauf. Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten. Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!
- Die IT-Recht Kanzlei hat bereits über das Thema "[wettbewerbswidrige Werbungen mit dem CE-Kennzeichen](webung-ce-kennzeichnung-wettbewerbsverstoß.html) " berichtet.
- Welche Funktion hat das CE-Kennzeichen eigentlich? Informieren Sie sich !
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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