Abmahnradar: Abmahnung der Wettbewerbszentrale

Abmahnradar: Abmahnung der Wettbewerbszentrale
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Beitrag vom: 03.07.2009

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Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale vor, in der einem Hood-Händler vorgeworfen wird, mit dem Hinweis "CE-geprüft" irrgeführend geworben zu haben. Der Händler hatte ein Planschbecken zum Verkauf angeboten.

Auszug aus der Abmahnung:

"Mit dieser Werbung erwecken Sie den Eindruck, als sei das von Ihnen beworbene Produkt durch ein unabhängiges Prüfinstitut geprüft worden, was für erhöhte Qualität und Sicherheit Gewähr bietet. Tatsächlich handelt es sich jedoch bei CE-Kennzeichnung um die bloße Behauptung des Herstellers, er halte sich an die entsprechenden EU-Richtlinien. Ihre Werbung ist dehalb nach § 5 UWG irreführend.

Es kommt hinzu, dass im harmonisierten Bereich Artikel nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, die keine CE-Kennzeichnung trägt. Mit anderen Worten, sämtliche auf dem Markt befindliche Artikel tragen das CE-Kennzeichen. Sie bewerben die CE-Kennzeichnung aber als etwas besonderes, was im Vergleich zur Konkurrenz gerade nicht zutrifft."

1

Hinweise zur Abmahnung der Wettbewerbszentrale

  • Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit noch weitere Abmahnungen der Wettbewerbszentrale in Umlauf. Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten. Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!
  • Die IT-Recht Kanzlei hat bereits über das Thema "[% News id=3682 text="wettbewerbswidrige Werbungen mit dem CE-Kennzeichen" %] " berichtet.
  • Welche Funktion hat das CE-Kennzeichen eigentlich? Informieren Sie sich !

 

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2 Kommentare

G
Genekam Biotechnology AG 03.09.2009, 13:33 Uhr
CE geprüft
bei medizinischen Produkten gibt der Gesetzgeber (nach Medizinproduktgesetz) vor, daß die Produkte sicher sein und hohe Qualitätstandards erfüllen müssen, deshalb machen die Hersteller im Medizinproduktbereich ISO 13485 und andere Zertifierungen. Hier muss man ein Qualitätmanagementsystem erzeugen, damit man sichere Produkte hat. Deshalb ist es zweifelhaft, ob man das Urteil (das Landgericht (LG) Stendal hat mit Urteil vom 13.11.2008 (Az. 31 O 50/08) an medizinischen Produkten verwandbar ist, wo der Gesetzgeber hohe Sicherheit der Produkte in den Vordergrund stellt.
U
Unbekannt 12.08.2009, 14:12 Uhr
Werbung mit "CE-geprüft" wettbewerbswidrig
Die Wettbewerbswidrigkeit der Aussage "CE-geprüft" wurde durch Urteil des LG Stendal vom 13.11.2008 (Az.: 31 O 50/08) bestätigt.

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