Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Ware geht nach Widerruf verloren: Wer haftet? ( + Muster)

08.02.2019, 14:07 Uhr | Lesezeit: 5 min
Ware geht nach Widerruf verloren: Wer haftet? ( + Muster)

In Deutschland werden jeden Tag Millionen Pakete verschickt. Nicht selten kommt es dabei vor, dass Artikel auf dem Versandweg verschwinden. Geht das Paket eines Kunden nach dem Widerruf bei der Rücksendung zum Verkäufer verloren, stellt sich die Frage: Wer trägt den Schaden? Muss der Verbraucher Wertersatz für den verlorenen Artikel leisten oder bleibt der Unternehmer am Ende auf dem Schaden sitzen? Die IT-Recht Kanzlei zeigt die Rechtslage auf und stellt Händlern ein hilfreiches Musterschreiben bereit, welches einen Regressanspruch des Händlers gegen seinen Versanddienstleister bei Pakerverlust zum Inhalt hat.

A. The winner takes it all

Zu der Problematik zunächst folgendes Fallbeispiel:

Ein Verbraucher bestellt bei einem Online-Versand ein Fußballtrikot seines Lieblingsvereins. Nachdem ihm das Trikot zugeschickt wurde, steigt der Verein in die zweite Liga ab. Der Verbraucher möchte alle Andenken an seinen Ex-Lieblingsverein vernichten und macht von seinem Fernabsatzwiderrufsrecht Gebrauch. Wie mit dem Händler vereinbart, sendet der Verbraucher das Päckchen per Post zurück an den Verkäufer. Dort kommt es allerdings nie an, da es auf mysteriöse Weise unterwegs verloren gegangen ist.

B. Unternehmer trägt Risiko des Verlusts

Nach § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB trägt der Unternehmer das Risiko der Rücksendung einer Ware nach erfolgtem Widerruf. Das bedeutet, dass der Verkäufer beim Verlust der Ware im Rahmen der Rücksendung weder den vom Käufer gezahlten Kaufpreis behalten darf, noch Wert- oder Schadensersatz geltend machen kann. Dies folgt auch aus § 357 Abs. 7 BGB, der eine abschließende Regelung von Fällen enthält, in denen der Verbraucher Wertersatz im Rahmen des Widerrufs leisten muss. Eine Wertersatzpflicht im Falle des Verlusts der Ware im Zuge der Rücksendung ist darin nicht geregelt.

Daraus folgt für den Verkäufer: Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Käufer den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuerstatten. Der Unternehmer hat also Pech und bleibt auf seinem finanziellen Schaden sitzen.

1

C. Verbraucher muss Nachweis über Rücksendung erbringen

Gemäß § 357 Abs. 4 BGB muss der Verbraucher jedoch im Zweifelsfall nachweisen, dass er die Ware tatsächlich bei der Post aufgegeben hat. Als Nachweis der Rücksendung kann dem Kunden regelmäßig ein entsprechender Einlieferungsbeleg dienen.

Allerdings muss der Verbraucher im Zweifelsfall nicht nur beweisen, dass er (irgend-)ein Paket versandt hat, sondern auch, dass das Paket die zurückzugewährende Kaufsache auch tatsächlich enthielt.

Viele Versandhändler registrieren bei Einlieferung das Paketgewicht und koppeln dieses mit der jeweiligen Sendungsnummer so, dass über den Einlieferungsbeleg unter Nachvollziehung des Gewichts auch das Enthaltensein des Artikels bewiesen werden kann.

Wird ein Paketgewicht allerdings mit der Einlieferung nicht registriert und kommt etwa ein leeres Paket beim Händler an, so kann der Verbraucher durch den bloßen Beleg nicht hinreichend beweisen, dass das abgesandte Paket auch die Ware enthielt.

Hier muss er im Streitfall auf andere Beweismittel, etwa Zeugen aus dem Familienbereich oder aus dem Mitarbeiterkreis des Versanddienstleisters benennen, die beweisen können, dass die Ware im Paket verbracht wurde oder dem Gewicht nach darin enthalten gewesen sein muss.

Kann der Kunde einen hinreichend Nachweis über die Absendung des Pakets mitsamt der Ware nicht erbringen, bleibt er letztlich auf dem Schaden sitzen. Der Verkäufer kann dann den bereits gezahlten Kaufpreis einbehalten.

D. Regressansprüche gegenüber dem Versanddienstleister bei Verlust auf Versandweg

Zwar trägt der Unternehmer ab Übergabe der Ware beim Versanddienstleister grundsätzlich das Transportrisiko und kann sich bei Verlust nicht an den Verbraucher halten (s.o.). Ihm steht in diesen Fällen allerdings ein Ersatzanspruch gegen das Transportunternehmen aus § 421 Abs. 1 Satz 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) zu. Diese Anspruchsgrundlage gestattet dem Empfänger einer Sendung, Ansprüche aus Beschädigung oder Verlust im eigenen Namen gegen das Versandunternehmen geltend zu machen, auch wenn der Transportvertrag eigentlich nur zwischen dem absendenden Verbraucher und dem Versanddienstleister zustande gekommen ist.

Will der Unternehmer Ersatzansprüche dieser Form geltend machen, sollte er den Verbraucher unbedingt um Zusendung einer Kopie des Einlieferungsbeleges bitten und gleichzeitig etwaige Transportschäden bei Paketeingang unverzüglich (fotographisch) dokumentieren.

E. Fazit

Geht die Ware bei erfolgter Rücksendung zum Verkäufer nach dem Widerruf des Verbrauchers auf dem Versandweg verloren, so trägt hierfür der Verkäufer das Risiko. Er kann sich in diesem Fall aber an das Transportunternehmen halten und Ersatz für den Verlust verlangen.

Hiervon zu unterscheiden sind aber (vorgelagerte) Konstellationen, in denen der Verkäufer nicht sicher ist, ob der Verbraucher die Ware tatsächlich versandt hat (etwa bei Eingang eines leeren Pakets beim Verkäufer). Hier kann der Verkäufer dem Verbraucher einen hinreichenden Nachweis darüber abverlangen, dass er die Ware tatsächlich auch beim Versandunternehmen eingeliefert hat. Kann der Kunde diesen Nachweis nicht erbringen, bleibt er letztlich auf dem Schaden sitzen.

F. Muster: Regressanspruch gegen Versanddienstleister bei Paketverlust oder –beschädigung im Widerrufsfall

Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten kostenlos das neue Muster "Regressanspruch gegen Versanddienstleister bei Paketverlust oder –beschädigung im Widerrufsfall" zur Verfügung.

Dieses Muster kann verwendet werden, wenn die Kaufsache auf dem Rücksendeweg nach einem Verbraucherwiderruf in der Sphäre des Transportunternehmens beschädigt wird oder untergeht.

Zwar trägt der Unternehmer ab Einlieferung der Ware durch den Verbraucher das Transportrisiko. Dies stellt aber nur den Verbraucher, nicht auch den Versanddienstleister von einer Ersatzpflicht frei. Für etwaige Schäden aus Untergang oder Beschädigung auf dem Transportweg kann der Unternehmer vielmehr nach § 421 Abs. 1 Satz 2 HGB Schadensersatz verlangen. Im Beschädigungsfall sollte der Unternehmer nach Wareneingang den Schaden fotographisch dokumentieren und die Lichtbilder seinem Ersatzgesuch zu Beweiszwecken beilegen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Rafael Ben-Ari - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

35 Kommentare

M
Melisa 02.01.2024, 12:41 Uhr
Verlorene Retoure
Kundin hat Ware bestellt, falsche Hausnummer eingetragen, haben per email darauf hingewiesen Tage später per email richtige Adresse hinterlegt. Ware versendet wieder email der Kundin, die Ware sei defekt und sie wolle ihr Geld zurück, wir haben nach Bildern gebeten, 2 Wochen später wieder eine email sie wolle ihr Geld zurück, wir wieder bitte lassen sie uns ein Bild zukommen. Bild zugesendet kein Schaden erkannt. Trotzdem die Retoure gestattet. 14 Tage später schreibt Kundin wo ihr Geld bleibt sie hätte die Ware schon vor 2 Wochen zurückgeschickt.
Wir haben nach einem Einlieferungsbeleg gefragt oder eine sendungsnummer da bei uns noch nichts ankam. Sie kann nichts nachweisen und fragt uns ob wir das bei allen nicht versicherten Retouren so machen würden. Wer haftet hier?
R
Retournierender 25.09.2023, 14:10 Uhr
Herr
Ein kleines Detail fehlt...

Muss der Käufer die Versandmarke des Händlers für die Retoure benutzen, oder seine eigens bezahlte?

In meinem Fall versucht der Händler zu argumentieren, dass ich die Retoure mit DHL auf eigene Kosten zurückgesendet habe und ich Vertragspartner von DHL bin. Der Händler kann so angeblich keine Schadenersatzansprüche gegen DHL mehr geltend machen und ich erhalte vom Händler mein Geld nicht zurück.

Er will, dass ich eine Abtretungserklärung unterzeichne. Das würde aber bedeuten, dass ich meine Rechte und die Forderung auf Schadenersatz verliere. D.h. der Händler könnte den Schadenersatz einbehalten und ich stünde trotzdem mit leeren Händen da, oder?
D
Dennis 17.02.2023, 13:50 Uhr
Download wohl doch nicht kostenlos ?
In dem Text steht kostenloses Muster zum Download. Dies geht wohl nicht ohne sich kostenpflichtig zu registrieren ?!
T
Tim 06.12.2022, 16:53 Uhr
Herr
Ein Kunde kauft einen Artikel im Internet und schreibt Samstags den widerruf per Mail. Er geht am Montag zu dem Geschäftssitz den Händlers und will die Ware abgeben, gegen Bargeld. Dort wir er abgewiesen und die Annahme, bzw. Rückabwicklung gegen Bargeld abgelehnt. Der Händler verweist auf die Handelsplattform E-Bay. Der Kunde stellt darauf hin die Ware vor die Tür des Händlers, wodrauf sie verschwindet. Wer haftet ?
p
p. ludi 21.03.2022, 09:30 Uhr
§ 421 Abs. 1 Satz 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) auch bei prio oder matrixbriefmarke?
bei verlust einer retoure kann der händler seinen schaden beim transportunternehmen geltend machen. wie ist das bei prio oder matrixbrief versand. der kunde hat den nachweis, dass er die retoure tatsächlich bei der post abgegeben hat. es gibt zwar eine sendungsnummer, die der kunde dem verkäufer übergeben hat, allerdings besteht keine versicherung seitens der post. nachforschungsaufträge gehen hier ins leere, da nur der eingang und ausgang der sendung im zustellstellzentrum erfasst wird nicht aber ob der postbote dies tatsächlich zugestellt hat (obwohl eine zustellung laut sendungsverfolgung angezeigt wird) kann ich bei verlust die post in regress nehmen?
H
Hausmeister 08.02.2022, 07:51 Uhr
Retoure verloren
Ich habe gestern ein für mich bestelltes Paket aus der Packstation abgeholt. Im Fach lag auch noch eine Retoure von einer anderen Person. Ich habe das an mich genommen und dann bei DHL angefragt. Aussage DHL "Bringen Sie es zu einer Filiale oder werfen es in den nächsten Briefkasten". Toll :) Was ist wenn ich nicht ehrlich wäre und das behalte? Der Absender hat dann wohl ein Problem zu beweisen, dass er die Retoure ins Fach gelegt hat. Hier kann doch nur der DHL Bote den Fehler gemacht haben?

weitere News

Frage des Tages: Ausschluss des Widerrufsrechts für Parfüms?
(21.03.2024, 14:24 Uhr)
Frage des Tages: Ausschluss des Widerrufsrechts für Parfüms?
Frage des Tages: Darf der Widerruf zurückgewiesen werden, wenn der Erklärende nicht eindeutig identifiziert werden kann?
(13.03.2024, 08:19 Uhr)
Frage des Tages: Darf der Widerruf zurückgewiesen werden, wenn der Erklärende nicht eindeutig identifiziert werden kann?
Fehler bei der Widerrufsbelehrung können zu langfristigem Widerrufsrecht führen
(22.12.2023, 08:18 Uhr)
Fehler bei der Widerrufsbelehrung können zu langfristigem Widerrufsrecht führen
Die Rückerstattungspflicht für Sperrgutzuschläge im Widerrufs- und Teilwiderrufsfall
(12.12.2023, 07:30 Uhr)
Die Rückerstattungspflicht für Sperrgutzuschläge im Widerrufs- und Teilwiderrufsfall
FAQ zum Wertersatz im Widerrufsfall
(06.11.2023, 07:41 Uhr)
FAQ zum Wertersatz im Widerrufsfall
Frage des Tages: Führt die Auswahl unter Varianten zum Entfall des Widerrufsrechts?
(13.06.2023, 11:40 Uhr)
Frage des Tages: Führt die Auswahl unter Varianten zum Entfall des Widerrufsrechts?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei