Bestimmungen zur Altölentsorgung geändert
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für eine "Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung" (19/16398) vorgelegt. Mit dieser sollen europarechtliche Vorgaben, die sich aus Artikel 21 der Abfallrahmenrichtlinie ergeben, "eins zu eins" in nationales Recht integriert werden. Auch soll die Altölverordnung durch redaktionelle Änderungen an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Die Umsetzung soll laut Verordnung bis zum 5. Juli 2020 erfolgen.