Abmahnungen im Umlauf: Vorsicht bei der Werbung mit Heilversprechen für Zirbenprodukte
Der Zirbe, einer Kieferart aus dem Alpenraum, werden im Volksmund diverse gesundheitsförderliche Wirkungen nachgesagt. Zirbenprodukte sind vor allem im südlichen Deutschland und Österreich daher wichtige Bestandteile der traditionellen, volkstümlichen Heilkunde. Da tatsächliche gesundheitsförderliche Effekte von Zirbenholz, -kernen oder -öl aber bislang nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden konnten, ist die werbende Hervorhebung von Heilwirkungen grundsätzlich unzulässig. Nachlässigen Händlern drohen aktuell empfindliche Abmahnungen.