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Amazon - Amazon, eBay, Etsy und Co.

Der Amazon-Marketplace und die Amazon SellerCentral sind ein lukrativer Markt für Online-Händler. Leider werden einem von Amazon Steine in den Weg gelegt, die es nahezu unmöglich machen rechtskonform Waren auf der Verkaufsplattform Amazon anzubieten. Welche rechtlichen Stolperfallen es aktuell gibt und wie Sie diese (sofern möglich) umschiffen können, können Sie dem nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei entnehmen.

Amazon unterliegt in Sachen „Buttonlösung“ vor dem OLG München

Mit Urteil vom 31.01.2019 hat das OLG München die Berufung Amazons gegen ein Urteil zurückgewiesen, mit welchem Amazon eine fehlerhafte Gestaltung der finalen Bestellseite attestiert worden war. Das Urteil des OLG München dürfte weitreichende Konsequenzen für die gesamte Ecommerce-Landschaft.

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Europäische Amazon-Marktplätze: Rechtssicher verkaufen

Ein eigenes Onlinebusiness zu starten war nie einfacher als derzeit. Gerade im Bereich des Verkaufens bei Amazon sind die Eintrittsbarrieren gering. Wir sichern Amazon-Händler auf sämtlichen europäischen Amazon-Plattformen mit abmahnsicheren Rechtstexten ab.

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Amazon: Doppelt angelegte Katalogseite ist wettbewerbswidrig

Die Möglichkeit, sich an bestehende Angebote auf der Plattform Amazon „anzuhängen“, bereitet zahlreichen Online-Händlern Kopfzerbrechen. Doch auch das „Nicht-Anhängen“ kann zu einer rechtlichen Stolperfalle werden. Das OLG Hamm hat nun entschieden, dass die Neuanlage einer Katalogseite für ein bereits vorhandenes Produkt irreführend und damit wettbewerbswidrig ist.

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Von Montag bis Freitag grüßt das Murmeltier – OLG Köln zu den Prüfpflichten der Amazon-Verkäufer

Ein grundsätzliches Problem beim Verkauf über Amazon Marketplace besteht darin, dass Verkäufer – anders als im eigenen Onlineshop – keine vollständige Kontrolle über Gestalt und Inhalt ihrer dortigen Angebote haben. Geht es nach dem OLG Köln, müssen Amazon-Verkäufer bei Verstößen gegen einen gerichtlichen Unterlassungstitel jedoch dann kein Ordnungsgeld zahlen, wenn diese ihre Angebote regelmäßig kontrollieren.

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Paneuropäischer Versand durch Amazon: Mit den richtigen Rechtstexten kein Problem

Amazon macht es den Händlern mit dem Logistikprogramm Paneuropäischer Versand durch Amazon leicht europaweit zu verkaufen und zu versenden. Wir erinnern uns: Amazon bietet Onlinehändlern an, auf fünf wichtigen europäischen Marktplätzen, sprich amazon.de, amazon.co.uk, amazon.fr, amazon.it und amazon.es europaweit ihre Produkte zu verkaufen – und das mit nur einem Verkäuferkonto. All diese Märkte haben sich in letzter Zeit gut entwickelt und sind daher für viele übernational agierende Händler als Vertriebskanal nicht mehr weg zu denken. Die IT-Recht Kanzlei bietet spezielle Amazon-AGB (samt Datenschutz und Widerrufsbelehrung) in englischer, italienischer, französischer und spanischer Sprache an – und natürlich entsprechen diese Texte den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben.

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Hinweisbeschluss des OLG Hamm: Erneute Anlage einer Produktbeschreibung bei Amazon mit neuer ASIN wettbewerbswidrig?!

Das Grundprinzip des Amazon „Marketplace“ bietet Amazon-Händlern die Möglichkeit, durch „Anhängen“ an bereits bestehende Waren, einzelne Angebote zusammenzuführen. Dadurch steigert sich für Kaufinteressenten die Attraktivität des „Marketplace“, da dieser es den Interessenten ermöglicht, auf diesem Wege die Preise und Konditionen der einzelnen Händler für ein bestimmtes Angebot ohne Weiteres vergleichen zu können. In einem aktuellen Hinweisbeschluss hat nun das OLG Hamm (Beschluss vom 20.10.2016, Az.: I-4 O 80/16) die Rechtsansicht geäußert, dass die Neuanlage einer weiteren Artikeldetailseite für ein bereits über eine Artikeldetailseite auf der Internetplattform Amazon angebotenes Produkt unzulässig sei, lesen Sie mehr hierzu.

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