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Handmade at Amazon: Anpassung des MwSt.-Hinweises

31.07.2018, 17:30 Uhr | Lesezeit: 2 min
Handmade at Amazon: Anpassung des MwSt.-Hinweises

Dieser Beitrag betrifft alle Händler, die bei Amazon in der Rubrik Handmade at Amazon verkaufen und zugleich von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG Gebrauch machen. Hintergrund sind Änderungen beim MwSt.-Hinweis seitens Amazon.

Amazon informierte Verkäufer, die bei Handmade at Amazon verkaufen per Newsletter Anfang Juli wie folgt:

„Umsatzsteuerhinweis bei der Preisangabe & Kleinunternehmer

Wenn Sie als Kleinunternehmer im steuerrechtlichen Sinn keine Mehrwertsteuer erheben, geben Sie dies bitte in jeder Produktbeschreibung an. Wir haben den Umsatzsteuerhinweis bei der Preisangabe zu Handmade Produkten folgendermaßen geändert: „Die Preise enthalten Mehrwertsteuer, sofern in der Produktbeschreibung nicht anders angegeben.“

1. Empfohlene Vorgehensweise

Aufgrund dieser Anpassung durch Amazon empfehlen wir Ihnen – wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG Gebrauch machen - nun am Anfang jeder Artikelbeschreibung bei Handmade at Amazon den folgenden Hinweis darzustellen:

"Alle Preise sind Gesamtpreise; kein Ausweis der MwSt., da Kleinunternehmer nach § 19 UStG."

Es muss daher leider jede Produktbeschreibung bei Handmade at Amazon entsprechend angepasst werden.

Wer sich aus optischen Gründen nicht mit einer Darstellung dieses Hinweises am Anfang jeder Artikelbeschreibung anfreunden kann, geht nach derzeitiger Auffassung jedenfalls kein signifikantes Risiko ein, wenn er diesen erst im Laufe der sonstigen Artikelbeschreibung darstellt.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

2. Weniger sichere Alternative

Als Alternative wäre noch daran zu denken, das Freitextfeld mit der Bezeichnung „Kunsthandwerk“ (ausfüllbar unter „Handmade-Profil – Ihre Profilinformationen“) mit dem Hinweis auf die Nichtausweisung der MwSt. zu befüllen.

Dieser Hinweis würde dann jedoch außerhalb der Produktbeschreibung dargestellt, und zwar seitlich rechts unterhalb des Verkäufernamens. Dies würde dann in gewisser Weise in Widerspruch zum Hinweis, den Amazon bei der Preisangabe selbst darstellt („Die Preise enthalten Mehrwertsteuer, sofern in der Produktbeschreibung nicht anders angegeben.“) stehen.

Zudem können dort maximal 50 Zeichen (inkl. Leerzeichen) hinterlegt werden, so dass nur ein deutlich verkürzter Hinweis dort platziert werden kann. Diese könnte wie folgt lauten:

"Preis ist Gesamtpreis; kein MwSt-Ausweis § 19 UStG"

Der Vorteil liegt hier in der Praxis darin, dass dann nicht jede einzelne Artikelbeschreibung angepasst werden müsste.

Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt derzeit, den ausführlichen Hinweis wie unter 1. geschildert am Anfang jeder Artikelbeschreibung zu platzieren.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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1 Kommentar

C
Claudia Drossert 02.08.2018, 14:09 Uhr
Am Anfang?
Das ist ja extrem hässlich in jeder Artikelbeschreibung am Anfang darauf hinzuweisen.
Kann man das nicht auch am Ende der Beschreibung mit einem Sternchen versehen?

Herzliche Grüße

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