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Streitschlichtung

Alternative Streitbeilegung - Informationspflichten beachten!

Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen verpflichtet Unternehmer dazu, Verbraucher über ihre Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren zu informieren. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

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Alternative Streitbeilegung - lohnt sich die für Händler?

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz eröffnet Unternehmern die Möglichkeit, Konflikte mit Verbrauchern außergerichtlich beizulegen. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig. Doch lohnt sich die „alternative Streitbeilegung“ für Händler wirklich?

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Es ist soweit – erste Serienabmahnung wegen fehlender Verlinkung zur „OS-Plattform“ / ODR – Abmahnung durch den IDO Verband

Seit 09.01.2016 besteht für Onlinehändler eine neue Informationspflicht. Diese müssen dem Verbraucher einen leicht zugänglichen Link zur sog. „OS-Plattform“, die eine Online-Streitschlichtung zwischen Verbraucher und Unternehmer ermöglichen soll, zur Verfügung stellen. Dieser Tage setzt sich die Abmahnmaschinerie in Bewegung, und wird leider viele Opfer finden…

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Außergerichtliche Streitbeilegung: Welche Rolle spielt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in Zeiten der OS-Plattform?

Vor lauter Aufregung über die Freischaltung der von der Europäischen Kommission geschaffene Online-Plattform zur Streitbeilegung (kurz: „OS-Plattform“), sind die anderen Onlineinformationsseiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung in den Hintergrund gerückt. Die IT-Recht-Kanzlei hat nun eine Beschwerde des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland erreicht. Was es mit dieser Beschwerde auf sich hat und welche Rolle das EVZ Deutschland in Zeiten der OS-Plattform spielt, soll der folgende Beitrag klären.

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Online-Streitbeilegung: Was kostet ein Verfahren über die OS-Plattform?

Am 15. Februar ist es endlich soweit: Die von der Europäischen Union (EU) geregelte Online-Plattform zur Streitbeilegung (kurz: „OS-Plattform“) wird für Unternehmer und Verbraucher freigeschaltet. Das Online-Schlichtungsverfahren verspricht eine schnelle, einfache und kostengünstige Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung. Doch wie teuer ist so eine Online-Streitschlichtung über die OS-Plattform tatsächlich?

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Online-Streitschlichtung verwirrt Händler – FAQ mit allen Fragen und Antworten

Die Deadline 9. Januar 2016 wühlt derzeit unzählige Online-Händler auf. Viele Fragen sich, ob sie von der Online-Streitschlichtung und den damit einhergehenden neuen Informationspflichten betroffen sind und wenn ja, was sie bis zu diesem Datum konkret tun müssen. Unterschiedliche Informationen kursieren im Netz, manchmal werden dadurch eher neue Fragen aufgeworfen als alte Frage beantwortet. Zur allgemeinen Verwirrung trägt vor allem bei, dass zwei getrennte Gesetze – eine EU-Verordnung und ein deutsches Gesetz – bei der Diskussion in einen Topf geworfen werden. Besondere Irritationen hat zudem die Information hervorgerufen, Online-Händler müssten auf eine Website verlinken, die es gar nicht gäbe – stimmt tatsächlich nicht, die Website gibt es. Die IT-Recht Kanzlei hat nicht nur diese, sondern gleich eine ganze Reihe der zuletzt hierzu aufgekommenen Fragen gesammelt und beantwortet sie umfassend, verständlich und dennoch möglichst knapp in einer großen FAQ.

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Richtige Verlinkung der Online-Streitbeilegungsplattform

Diese Handlungsanleitung dient der Umsetzung der gesetzlichen Informationspflicht hinsichtlich der Verlinkung der sog. „Online-Streitbeilegungsplattform“ (im Folgenden: „OS-Plattform“) auf der Webseite des Unternehmers bzw. dessen Auftritt im Rahmen einer Verkaufsplattform (wie Amazon.de, dawanda.de, eBay.de, etsy.de, hood.de etc.).

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Informationspflicht des Online-Händlers zu nationalen Streitbeilegungsmechanismen auf Grund von EU-Richtlinien

Der Online-Händler ist auf Grund der einschlägigen EU-Richtlinien in der Europäischen Gemeinschaft grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, für den Verbraucher alternative Streitbeilegungsverfahren bereitzustellen. Wenn sich allerdings der Online-Händler einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfeverfahren unterworfen hat (sei es freiwillig auf Grund einer Vereinbarung oder in bestimmten Fällen durch Gesetz) dann muss er den Verbraucher auf Grund der einschlägigen EU-Richtlinien über die Möglichkeit eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens informieren. Nur, was gilt in dem Zusammenhang, wenn ein Online-Händler Waren in andere EU-Staaten vertreibt? Die IT-Recht Kanzlei klärt gerne auf.

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Europaweite Informationspflicht für Online-Händler: Verlinkung auf neue Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung

Die IT-Recht Kanzlei hat kürzlich dahingehend informiert, dass Online-Händler ab dem 9.1.2016 eine neue Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung zu erfüllen haben, indem sie einen Link zur neuen Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitstellen. Nur, was gilt in dem Zusammenhang, wenn ein Online-Händler Waren in andere EU-Staaten vertreibt? Die IT-Recht Kanzlei klärt gerne auf.

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Neue Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung ab dem 09.01.2016 – Abmahnung vermeiden!

Alles neu macht der Januar: Online-Händler müssen ab dem 09.01.2016 eine neue Informationspflicht erfüllen, welche Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 zwingend vorsieht. Online-Händler haben die neue Informationspflicht auf ihren Webseiten und Marktplatzpräsenzen zu erfüllen und sollten im Interesse einer maximalen Rechtssicherheit zudem ihre Rechtstexte auf den aktuellsten Stand bringen. Übrigens: Entgegen anderslautender Berichte im Internet kann der Onlinehändler seine „Verlinkungspflicht“ bereits jetzt erfüllen.

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Streitschlichtung für Verbraucher im Online-Handel wird gesetzlich geregelt - neue Informationspflichten

Für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern im Zusammenhang mit online geschlossenen Verträgen wird es künftig die Möglichkeit einer gesetzlich geregelten Streitschlichtung geben. Einen Gesetzentwurf, der dafür einen bundeseinheitlichen Rahmen schaffen soll, hat der zuständige Rechtsausschuss kürzlich gebilligt, nachdem er zuvor noch eine Reihe von Änderungen beschlossen hatte. Die geplante Gesetzesänderung wird u. a. auch neue Informationspflichten für Online-Händler mit sich bringen.

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