Alles in Butter?: Zum wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz
Marken dienen in der Regel der Unterscheidung von Produkten. Aber auch ohne Marken können Produkte durch das wettbewerbsrechtliche Nachahmungsverbot geschützt sein. Dies gilt etwa auch für Produkte wie Butter und Mischstreichfette, wenn ihre äußere Aufmachung oder Verpackungsmerkmale auf ihre betriebliche Herkunft oder ihre besonderen Eigenschaften hinweisen. Eine Herkunftstäuschung kann auch dann vorliegen, wenn die Produkt- oder Herstellerbezeichnung zwar abweicht, aber wesentliche Gestaltungsmerkmale des Originals übernommen wurden. Hierzu ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2023 (Az.: I ZR 15/22)....