EuGH: Cookie-basierte Anwendungen weitgehend einwilligungspflichtig
Die Frage, ob der Einsatz von Cookies auf Webseiten zwingend eine wirksame Einwilligung betroffener Nutzer voraussetzt und mit welchen technischen Ausgestaltungen diese gegebenenfalls eingeholt werden muss, beschäftigt deutsche Gerichte schon seit langem. Mir Urteil vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) hat sich auf Vorlagefragen des BGH hin nun der EuGH eindeutig positioniert und eine Einwilligungspflicht für alle technisch nicht notwendigen Cookies bestätigt. Gleichzeitig hat das oberste europäische Gericht wesentliche Leitsätze für die technischen Erfordernisse zur Einholung von Cookie-Einwilligungen aufgestellt. Lesen Sie im Folgenden mehr zur aktuellen Entscheidung und zu deren erheblichen Auswirkungen auf den Online-Handel.