Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

USA, ein Paradies für deutsche Onlinehändler?

21.09.2012, 08:44 Uhr | Lesezeit: 2 min
USA, ein Paradies für deutsche Onlinehändler?

Auf den ersten Blick scheinen die USA ein Paradies für deutsche Onlinehändler zu sein. Im Unterschied zu Deutschland gibt es kaum zwingende Regeln zum Verbraucherschutzrecht. Online-Verträge kommen erst bei Bestätigung der Bestellung durch den Onlinehändler zustande. Ein zwingendes Widerrufsrecht für den Verbraucher gibt es nicht. Zwingende datenschutzrechtliche Bestimmungen gibt es kaum. Der Onlinehändler ist daher in den USA in der Formulierung seiner AGB relativ frei.

Tipp: Ab sofort bietet die IT-Recht Kanzlei AGB für amazon.com an - inklusive Datenschutzerklärung und Impressum und das für nur 24,99 Euro / Monat. Die Rechtstexte berücksichtigen die Besonderheiten des US-Rechts und insbesondere das für den Amazon-Händler in den USA verpflichtende Amazon-Regelwerk.

Aber das US-Recht ist nicht ohne Fallstricke für den deutschen Onlinehändler. Er muss sich mit dem Recht des jeweils für ihn zuständigen US-Bundesstaats und den kaum kalkulierbaren und selbstbewussten US-Gerichten auseinandersetzen.  Anders als in Deutschland ist das amerikanische Zivilprozessrecht  sehr klägerfreundlich. Ein Kläger kann mit seinem Anwalt ein Erfolgshonorar ausmachen, das heißt der Anwalt wird nur im Erfolgsfall ein Honorar beanspruchen. Dies gilt insbesondere für mögliche Schadenersatzforderungen aus Mängelfolgeschäden (durch ein geliefertes Produkt ausgelöste Personen- oder Sachschäden). Hier können die US-Gerichte Schadenssummen aussprechen, die weit über den in Deutschland gewohnten Standards liegen können.

Im Regelfall wird ein deutscher Onlinehändler, der Waren in den USA vertreibt,  bei Streitigkeiten mit einem US-Kunden nicht unter die Zuständigkeit eines US-Gerichts fallen. Sein Fall wird in der Regel nicht nach US-Recht beurteilt. Anders als in der Europäischen Union gibt es keine zwingende Vorschrift, dass der US-Verbraucher die Entscheidung eines Streitfalls mit einem ausländischen Onlinehändler vor einem US-Gericht verlangen kann. US-Gerichte eines US-Bundesstaats werden einen Streitfall mit einem europäischen Onlinehändler in der Regel nur an sich ziehen, wenn der Onlinehändler eine Betriebsstätte in einem US-Bundesstaat hat oder zumindest seine Werbung auf einen bestimmten Bundesstaat abzielt.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© niroworld - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

E-Commerce USA: Online-Händler sollte Zustimmung des US-Kunden zum elektronischen Vertragsabschluss einholen
(02.10.2020, 13:44 Uhr)
E-Commerce USA: Online-Händler sollte Zustimmung des US-Kunden zum elektronischen Vertragsabschluss einholen
IT-Recht Kanzlei überarbeitet Datenschutzerklärung für USA
(09.01.2020, 09:09 Uhr)
IT-Recht Kanzlei überarbeitet Datenschutzerklärung für USA
Was haben deutsche Onlinehändler beim Vertrieb von Waren und Dienstleistung in den USA zu beachten?
(14.11.2016, 08:11 Uhr)
Was haben deutsche Onlinehändler beim Vertrieb von Waren und Dienstleistung in den USA zu beachten?
IT-Recht Kanzlei stellt für ihre Mandanten US- Datenschutzerklärung zur Verfügung
(31.10.2016, 12:24 Uhr)
IT-Recht Kanzlei stellt für ihre Mandanten US- Datenschutzerklärung zur Verfügung
US-Verbraucherschutzbehörde geht gegen nicht offengelegte bezahlte Werbeempfehlungen vor
(16.08.2016, 09:27 Uhr)
US-Verbraucherschutzbehörde geht gegen nicht offengelegte bezahlte Werbeempfehlungen vor
Amerikanische Online-Shops: IT-Kanzlei bietet ab sofort an das US-Recht angepasste AGB an
(14.04.2015, 21:02 Uhr)
Amerikanische Online-Shops: IT-Kanzlei bietet ab sofort an das US-Recht angepasste AGB an
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei