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Selektive Vertriebssysteme

LG Kiel: Verbot des Handels auf Online-Marktplätzen durch Hersteller ist unzulässige Wettbewerbsbeschränkung

Herstellern ist es grundsätzlich gestattet, Händlern gewisse Vorgaben über den Vertrieb ihrer Waren zu machen, um die intendierte Wahrnehmung derselben durch die Verbraucher zu gewährleisten und die Produktidentität zu wahren. So ist die Zulässigkeit von qualitativen Mindestanforderungen seitens des Herstellers an Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen, die Produktpräsentation und die individuelle Bevorratung der Händler allgemein anerkannt.

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Klarheit in Sachen Verbot des Verkaufs über eBay und Amazon?

Das Berliner Kammergericht hat mit Urteil vom 19.09.2013 (2 U 8/09) entschieden, dass das Verbot des Verkaufs von Markenprodukten über eBay unzulässig ist. Das liest man zumindest in den meisten Besprechungen dieses Urteils. Aber hat das Kammergericht das wirklich gesagt? Eben nicht wirklich. Dieser Artikel soll die - übrigens sehr lesenswerte – Urteilsbegründung etwas genauer erklären.

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Unliebsame Konkurrenz!? Wollen führende Markenartikler wie Adidas den Verkauf über das Internet verbieten?

Immer wieder wenden sich Online Händler an die IT Recht Kanzlei, weil sie von ihren Lieferanten mehr oder weniger deutliche Aufforderungen erhalten, sich in ihrer Preisgestaltung zurück zu halten oder am besten den Online Vertrieb gleich ganz einzustellen. Die Hersteller fürchten wohl um die Konkurrenz aus dem Netz und den leichten Preisvergleich ganz besonders über die Preissuchmaschinen. Hier trifft es ganz besonders die eBay und Amazon Händler. Den Verkauf auf diesen und anderen Handelsplattformen würden die Hersteller am Liebsten komplett verbieten.

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FAQ: zu selektiven Vertriebssystemen

Die FAQ der IT-Recht Kanzlei geben einen schnellen, aber auch detailierten Einblick in das Thema "selektive Vertriebssysteme". Insbesondere geht es um die Zulässigkeit der Systeme und die Ansprüche, die Hersteller und Händler gegeneinander haben.

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