Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Amazon

Alternative Streitbeilegung: Erfüllt die neue Amazon-Funktion die rechtlichen Anforderungen?
25.05.2016, 20:29 Uhr | Amazon

Alternative Streitbeilegung: Erfüllt die neue Amazon-Funktion die rechtlichen Anforderungen?
Alternative Streitbeilegung: Erfüllt die neue Amazon-Funktion die rechtlichen Anforderungen?

Seit dem 9. Januar 2016 müssen Online-Händler auf die von der Europäischen Kommission geschaffene Online-Plattform zur Streitbeilegung (kurz: „OS-Plattform“) in bestimmter Weise verlinken. Um den Amazon-Händlern bei der Umsetzung dieser Informationspflicht unter die Arme zu greifen, hat der Marketplace ein neues Feature eingeführt, mit dem sich der Hinweis und der erforderliche Link automatisch über das Verkäuferkonto einbinden lässt. Ob diese Funktion den rechtlichen Vorgaben entspricht, erfahren Sie im Folgenden.

Akute Abmahngefahr: für Amazon-Verkäufer bei Nutzung von FBA
20.04.2016, 21:15 Uhr | Amazon

Akute Abmahngefahr: für Amazon-Verkäufer bei Nutzung von FBA
Akute Abmahngefahr: für Amazon-Verkäufer bei Nutzung von FBA

So attraktiv wie der „Versand durch Amazon“ oder auch „FBA“ für Händler und Kunden auf der Plattform Amazon Marketplace ist, so viele Tücken bietet er in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Aus aktuellem Anlass sind nun alle Händler am Zug, die bei Amazon.de ihre Waren (auch) unter Nutzung von „Versand durch Amazon“ – FBA verkaufen. Es besteht eine erhebliche Abmahngefahr.

Amazon Prime Testmitgliedschaft: Bestellbutton ist wettbewerbswidrig
17.03.2016, 11:27 Uhr | Amazon

Amazon Prime Testmitgliedschaft: Bestellbutton ist wettbewerbswidrig
Amazon Prime Testmitgliedschaft: Bestellbutton ist wettbewerbswidrig

Verkaufsplattformen im Internet bieten ihren Kunden häufig Premium-Mitgliedschaften etwa für einen kostenlosen Versand der Waren und Zusatzleistungen wie Streaming-Diensten an. Amazon hat es nun zum wiederholten Male in Sachen der Schaffung eines rechtskonformen Bestellbuttons bei der Buchung des Premiumdienstes „Amazon Prime“ erwischt.

OLG Hamm: Unzulässige Nutzung der Amazon-Weiterempfehlungsfunktion
08.02.2016, 16:02 Uhr | Amazon

OLG Hamm: Unzulässige Nutzung der Amazon-Weiterempfehlungsfunktion
OLG Hamm: Unzulässige Nutzung der Amazon-Weiterempfehlungsfunktion

Ein Verkäufer der Internetplattform Amazon handelt wettbewerbswidrig, wenn mittels Emails, die durch die Weiterempfehlungsfunktion der Plattform versandt werden, für sein Amazon-Verkaufsangebot gegen- über Dritten geworben wird, die zuvor nicht ausdrücklich in den Erhalt der Werbe-E-Mails eingewilligt haben. Das hat das OLG Hamm am 09.07.2015 in einer einstweiligen Verfügungssache entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg bestätigt.

Panikmache: in Bezug auf „Versand durch Amazon“ – FBA
22.06.2015, 08:23 Uhr | Amazon

Panikmache: in Bezug auf „Versand durch Amazon“ – FBA
Panikmache: in Bezug auf „Versand durch Amazon“ – FBA

In den letzten Tagen erreichten uns etliche Mandantenanfragen, ob man denn bei Amazon Marketplace überhaupt noch verkaufen könne, wenn „Versand durch Amazon“ angeboten werde. Ursache sind wohl diverse Berichte im Internet, welche die Angst vor entsprechenden Abmahnungen schüren sollen.

LG Düsseldorf: Das „Anhängen“ an identische, mit unterschiedlicher GTIN versehene Produkte auf Amazon ist nicht wettbewerbswidrig
05.06.2015, 17:25 Uhr | Amazon

LG Düsseldorf: Das „Anhängen“ an identische, mit unterschiedlicher GTIN versehene Produkte auf Amazon ist nicht wettbewerbswidrig
LG Düsseldorf: Das „Anhängen“ an identische, mit unterschiedlicher GTIN versehene Produkte auf Amazon ist nicht wettbewerbswidrig

Die Möglichkeit sich an bestehende Angebote auf der Plattform Amazon „anzuhängen“ bereitet zahlreichen Online-Händlern Kopfzerbrechen. Dabei handelt es sich um ein verbraucherfreundliches Prinzip, welches viele Vorteile mit sich bringen kann. Dennoch wirft diese Möglichkeit des „Anhängens“ eine Vielzahl an rechtlichen Fragen auf. Ob das „Anhängen“ im Falle des Vorliegens identischer Produkte, welche allerdings verschiedene GTIN (Global Trade Item Number) besitzen und unterschiedlich verpackt sind, wettbewerbswidrig ist, hatte erst das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 15.04.2015 (Az.: 2a O 243/14) zu beurteilen. Lesen Sie mehr:

LG Düsseldorf: Das „Anhängen“ an ein Amazon-Angebot kann eine Irreführung über die betriebliche Herkunft darstellen
05.06.2015, 17:24 Uhr | Amazon

LG Düsseldorf: Das „Anhängen“ an ein Amazon-Angebot kann eine Irreführung über die betriebliche Herkunft darstellen
LG Düsseldorf: Das „Anhängen“ an ein Amazon-Angebot kann eine Irreführung über die betriebliche Herkunft darstellen

Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit dieses „Anhängens“ an vorhandene Amazon-Angebote ist eine Reihe divergierender erstinstanzlicher Rechtsprechung ergangen. Nunmehr hat sich auch das LG Düsseldorf mit Urteil vom 20.01.2014 (Az.: 2a O 58/13) zur Frage geäußert, ob das „Anhängen“ an ein bestehendes Angebot als unzulässig aufzufassen ist. Im Fokus der Entscheidung stand die Mitverwendung einer Markenbezeichnung und einer sog. "ASIN". Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Düsseldorf.

OLG Köln: Einräumung von Nutzungsrechten bei Produktfotos auf Amazon sind wirksam
09.04.2015, 16:26 Uhr | Amazon

OLG Köln: Einräumung von Nutzungsrechten bei Produktfotos auf Amazon sind wirksam
OLG Köln: Einräumung von Nutzungsrechten bei Produktfotos auf Amazon sind wirksam

Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Amazon.de übertragen Amazon-Händler, durch das Hochladen eines Produktfotos auf die Verkaufsplattform, ihre Nutzungsrechte an Amazon. Folglich stehen Amazon die Bilder seiner Händler zur freien Verfügung. Ob diese Rechteübertragungsklausel des Online-Versandhändlers tatsächlich wirksam ist, hatte das OLG Köln mit Urteil vom 19.12.2014 entschieden (Az. 6 U 51/14). Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung:

LG Arnsberg: Haftung des Marketplace-Händlers bei irreführendem Produktfoto auf Amazon
01.04.2015, 15:53 Uhr | Amazon

LG Arnsberg: Haftung des Marketplace-Händlers bei irreführendem Produktfoto auf Amazon
LG Arnsberg: Haftung des Marketplace-Händlers bei irreführendem Produktfoto auf Amazon

Beim Internetkauf erthält der Verbraucher neben der Artikelbeschreibung vor allem durch das Produktbild die wesentlichen Informationen zum Produkt mitgeteilt. Weichen diese Informationen auf dem Produktbild von der Beschreibung des Lieferumfangs bzw. des tatsächlichen Lieferumfangs ab, kann es zu einer Irreführung des Verbrauchers nach § 5 UWG kommen. Ob ein Marketplace-Händler allerdings auch dann für eine solche Irreführung haftet, wenn ein irreführendes Produktbild von Amazon selbst stammt, hatte das LG Arnsberg mit seinem Urteil vom 05.03.2015 (Az. I – 8 O 10/15) zu entscheiden gehabt.

Verwirrung: Benötige ich eigene Rechtstexte für den Verkauf via Amazon Marketplace?
18.03.2015, 10:19 Uhr | Amazon

Verwirrung: Benötige ich eigene Rechtstexte für den Verkauf via Amazon Marketplace?
Verwirrung: Benötige ich eigene Rechtstexte für den Verkauf via Amazon Marketplace?

Nach Berichten unserer Mandanten bekommen Händler, die über Amazon.de verkaufen vom dortigen Verkäuferservice öfter zu hören, dass es nicht notwendig sei, eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen und eine Widerrufsbelehrung vorzuhalten. Dieser Hinweis ist falsch und führt leider schnell in die Abmahnfalle.

Amazon: neue Richtlinien für internationale Verkäufe mit Auswirkungen auf Händlerrechte im Widerrufsfall
20.02.2015, 11:31 Uhr | Amazon

Amazon: neue Richtlinien für internationale Verkäufe mit Auswirkungen auf Händlerrechte im Widerrufsfall
Amazon: neue Richtlinien für internationale Verkäufe mit Auswirkungen auf Händlerrechte im Widerrufsfall

Der weltweit führende Online-Versandhändler amazon hat seine Richtlinien für Verkaufstätigkeiten auf internationalen Partnerseiten von amazon.de modifiziert. Für Händler, die über die deutschen Landesgrenzen hinaus Waren über die Plattform vertreiben, gehen die Bestimmungen zu Lasten ihrer Rechte im Widerrufsfall und wirken sich insbesondere auf die Kostentragungsregeln bei der Rücksendung aus. Auch wird regelmäßig eine Anpassung der Widerrufsbelehrung erforderlich sein. Im Folgenden analysiert die IT-Recht Kanzlei die Hintergründe und Rechtsfolgen der Änderungen und geht auf die zur Verfügung stehenden Umsetzungsmöglichkeiten ein.

Amazon: AGB, Widerrufsbelehrung und Co. - was Amazon-Händler beachten sollten!
19.11.2014, 16:42 Uhr | Amazon

Amazon: AGB, Widerrufsbelehrung und Co. - was Amazon-Händler beachten sollten!
Amazon: AGB, Widerrufsbelehrung und Co. - was Amazon-Händler beachten sollten!

Amazon ist eine der wichtigsten Plattformen im deutschen und internationalen E-Commerce – entsprechend viele Onlinehändler bieten ihre Waren auf Amazon an. Die IT-Recht Kanzlei München bietet Onlinehändlern auf Amazon rechtssichere AGB an, und zwar schon ab 9,99 € monatlich (zzgl. MwSt.). Darin inbegriffen ist auch ein juristischer Pflegeservice der Rechtstexte, der für dauerhafte Rechtssicherheit der Texte (AGB incl. Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung/ Widerrufsformular) sorgt. Lesen Sie mehr zur Notwendigkeit der Verwendung von AGB und Co. in diesem Beitrag!

LG Arnsberg: Amazons "Tell-a-friend"-Funktion ist wettbewerbswidrig! Oder doch nicht?
05.11.2014, 10:43 Uhr | Amazon

LG Arnsberg: Amazons "Tell-a-friend"-Funktion ist wettbewerbswidrig! Oder doch nicht?
LG Arnsberg: Amazons "Tell-a-friend"-Funktion ist wettbewerbswidrig! Oder doch nicht?

Das LG Arnsberg (Beschluss vom 08.08.2014, Az.: I-8 O 99/14) sorgt mit einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz für Aufsehen: Das Gericht sieht die Weiterempfehlungsfunktion (sog. "tell-a-friend"-Funktion) auf den Amazon-Seiten als wettbewerbswidrig an! Händler auf der Plattform Amazon können diese Weiterempfehlungsfunktion nicht abschalten, sämtliche Händler sind daher betroffen. Allerdings hatte das LG Arnsberg in einer anderen Sache die Verantwortlichkeit eines Amazon-Händlers abgelehnt, damit ist die Rechtslage ungeklärt. Wir beleuchten die Hintergründe der Weiterempfehlungsfunktion in unserem heutigen Beitrag, lesen Sie hierzu mehr:

OLG Köln: wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit des Online-Händlers für von Amazon eigenmächtig in Angebote eingefügte Preisangaben
31.10.2014, 12:24 Uhr | Amazon

OLG Köln: wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit des Online-Händlers für von Amazon eigenmächtig in Angebote eingefügte Preisangaben
OLG Köln: wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit des Online-Händlers für von Amazon eigenmächtig in Angebote eingefügte Preisangaben

Der Internetgigant Amazon eröffnet Händlern zwar die Möglichkeit, auf Basis der hohen Besucherfrequenz und der Reputation des Online-Unternehmens mehr Kunden zu erreichen und den eigenen Warenabsatz zu fördern. Regelmäßig können die Angebote auf der Verkaufsplattform jedoch nicht vom jeweiligen Händler vollautonom gestaltet werden, sondern sie werden vielmehr durch von Amazon selbst vorgegebene verkaufsfördernde Elemente ergänzt. Wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Köln zeigt, kann das ganz gehörig nach hinten losgehen...

Müssen sich Amazon-Marketplace-Händler der 30-tägigen „Rückgabegarantie“ beugen?
29.10.2014, 14:42 Uhr | Amazon

Müssen sich Amazon-Marketplace-Händler der 30-tägigen „Rückgabegarantie“ beugen?
Müssen sich Amazon-Marketplace-Händler der 30-tägigen „Rückgabegarantie“ beugen?

In letzter Zeit erhalten wir gehäuft Anfragen von Händlern, die über den Marktplatz von Amazon.de verkaufen. Dabei geht es um die Frage, ob Marketplace-Händler in Bezug auf die Rückgabe von Waren hinsichtlich der Rückgabefrist denselben Standard bieten müssen wie Amazon selbst. Der Verkäuferservice von Amazon.de vertritt hier eine unseres Erachtens seltsame Ansicht…

OLG München: keine Verantwortlichkeit von Händlern für urheberrechtliche Bildverletzungen beim „Anhängen“ an bestehende Angebote auf Amazon
04.08.2014, 15:23 Uhr | Amazon

OLG München: keine Verantwortlichkeit von Händlern für urheberrechtliche Bildverletzungen beim „Anhängen“ an bestehende Angebote auf Amazon
OLG München: keine Verantwortlichkeit von Händlern für urheberrechtliche Bildverletzungen beim „Anhängen“ an bestehende Angebote auf Amazon

Etwaige Verletzungen von urhebereigenen Bildrechten durch Händler auf der Handelsplattform Amazon werden von der Rechtsprechung seit längerem kontrovers diskutiert. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Praxis des Anhängens an ein bereits bestehendes Angebot, welches Händlern die Aufnahme in die Anbieterliste des entsprechenden Produkts ermöglicht. Die insofern erfolgende Verknüpfung zu Produktbildern Dritter wird teils als urheberrechtlich unbeachtlich eingestuft (LG Bremen - Az. 7-O-1983/11) teils als Eingriff in fremde Nutzungsrechte geahndet (LG Köln - Az. 28 O 814/11).

LG Köln: Keine Urheberrechtsverletzung beim Anhängen an Produktbilder auf Amazon
21.03.2014, 16:03 Uhr | Amazon

LG Köln: Keine Urheberrechtsverletzung beim Anhängen an Produktbilder auf Amazon
LG Köln: Keine Urheberrechtsverletzung beim Anhängen an Produktbilder auf Amazon

Nach Ansicht des LG Köln erklärt sich ein Onlinehändler, der Produktfotografien auf der Internethandelsplattform Amazon einstellt, stillschweigend damit einverstanden, dass diese Bilder auch von anderen Onlinehändlern auf Amazon zur Illustrierung für deren gleichartige Produkte genutzt werden dürfen (LG Köln, Urteil vom 13.02.2014, Az.: 14 O 184/13). Zwar sei die Klausel zur Einräumung von Nutzungsrechten in den AGB von Amazon unwirksam, jedoch habe dies keinen Einfluss auf die tatsächliche Einwilligung des Rechteinhabers in die Mitverwendung der Produktbilder durch andere Mitbewerber. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.

LG Essen: Das „Anhängen“ an vorhandene Produktbeschreibungen bei Amazon kann wettbewerbswidrig sein
21.03.2014, 15:39 Uhr | Amazon

LG Essen: Das „Anhängen“ an vorhandene Produktbeschreibungen bei Amazon kann wettbewerbswidrig sein
LG Essen: Das „Anhängen“ an vorhandene Produktbeschreibungen bei Amazon kann wettbewerbswidrig sein

Das „Anhängen“ an vorhandene Produktbeschreibungen von Mitbewerbern bei Amazon hat bereits mehrfach deutsche Gerichte beschäftigt. Nun kommt eine weitere Entscheidung hinzu, die den Händlern bei Amazon Marketplace Kopfzerbrechen bereiten dürfte.

Amazon kündigt an, Preisparität nicht mehr durchzusetzen
28.08.2013, 08:31 Uhr | Amazon

Amazon kündigt an, Preisparität nicht mehr durchzusetzen
Amazon kündigt an, Preisparität nicht mehr durchzusetzen

Amazon hat dem Bundeskartellamt mitgeteilt, dass das Unternehmen beabsichtigt, die Preisparität auf dem Amazon Marketplace nicht mehr durchzusetzen. Danach müssen Händler jedenfalls auch bei Amazon den jeweils günstigsten Preis anbieten. Nach der Mitteilung sind die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler bereits geändert worden.

Der Verkauf auf Amazon: Ein rechtliches Wagnis für jeden Händler
19.08.2013, 10:36 Uhr | Amazon

Der Verkauf auf Amazon: Ein rechtliches Wagnis für jeden Händler
Der Verkauf auf Amazon: Ein rechtliches Wagnis für jeden Händler

Die IT-Recht Kanzlei hat Ihren Beitrag zum Verkauf auf der Plattform Amazon umfassend überarbeitet und ergänzt. Der Amazon-Marketplace und Amazon SellerCentral sind ein lukrativer Markt für Online-Händler. Leider werden einem von Seiten Amazons Steine in den Weg gelegt, die es nahezu unmöglich machen, rechtskonform Waren auf der Verkaufsplattform Amazon anzubieten.

Bildquelle (falls nicht anders angegeben): Pixelio
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): · Bild 5) © Photocreo Bednarek - Fotolia.com · Bild 6) © Rudie - Fotolia.com · Bild 7) © Thorben Wengert - Fotolia.com · Bild 8) © Falko Matte - Fotolia.com · Bild 9) © shockfactor - Fotolia.com · Bild 10) © Matthias Enter - Fotolia.com · Bild 11) © Rudie - Fotolia.com · Bild 13) © Ainoa - Fotolia.com · Bild 14) © foto.fritz - Fotolia.com · Bild 15) © Markus Bormann - Fotolia.com · Bild 16) © fotomek - Fotolia.com · Bild 17) © Wolfgang Buchholz - Fotolia.com · Bild 18) © fotomek - Fotolia.com · Bild 20) © Serg Nvns - Fotolia.com
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei