LG München I: Irreführende Werbung mit Streichpreisen
Rabatte sind ein beliebtes Werbemittel auf Vergleichs- und Verkaufsplattformen. Doch das LG München entschied: Streichpreise und Rabattangaben sind wettbewerbswidrig, wenn keine nachvollziehbare Bezugsgröße genannt wird.
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