Vorgaben im Internet

Google Universal Analytics wird eingestellt - Wechsel zu Google Analytics 4

Google Analytics 4 (GA4) ist laut Google das Tool zur Nutzeranalyse der nächsten Generation und wird nun Google Universal Analytics ersetzen. Ab 1. Juli 2023 werden in standardmäßigen Properties von Google Universal Analytics keine neuen Daten mehr verarbeitet.

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US-Datentransfers bei Google Analytics & Co: Hoffnungsschimmer?

Die Nutzung bestimmter US-Dienste wie u.a. Google, Facebook und viele weitere ist aus datenschutzrechtlicher Sicht gegenwärtig problematisch. Ändern kann dies aus Sicht der EU nur die US-Regierung. Diese hat mittlerweile reagiert.

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Österreichische Datenschutzbehörde: Google Analytics ist unzulässig

Im vorliegenden Fall hat sich die österreichische Datenschutzbehörde mit der Datenübermittlung an das US-amerikanische Unternehmen Google LLC aufgrund des von diesem angebotenen Tools „Google Analytics“ befasst.

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Österreichische Datenschutzbehörde: Google Analytics ist datenschutzwidrig

Auf eine Musterbeschwerde der EU-Datenschutzorganisation „Noyb“ hat die Österreichische Datenschutzbehörde die Verwendung von Google Analytics für datenschutzwidrig erklärt.

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Google Analytics 4 möglichst datenschutzkonform nutzen

Wir haben uns die fortschreitende Entwicklung von Google Analytics 4 zum Anlass genommen, eine Handlungsanleitung für die möglichst datenschutzkonforme Nutzung des Analytics-Nachfolgers zu erstellen.

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Datenschutzbehörden: Zahlreiche Anhörungsverfahren wegen Google Analytics

Wohl aufgrund seines hohen Marktanteils rückt aktuell die einwilligungslose Verwendung von Google Analytics ins Visier von Datenschutzbehörden. Uns liegen Anhörungsschreiben der Datenschutzaufsichten verschiedener Bundesländer vor.

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LfDI Rheinland-Pfalz: Google Analytics nur mit Einwilligung zulässig

Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH zum Thema Cookies ist davon auszugehen, dass die Verwendung von Google Analytics immer eine Einwilligung des betroffenen Seitenbesuchers voraussetzt. Das LfDI Rheinland-Pfalz hat bereits erste Untersagungsanordnungen wegen des Einsatzes von Google Analytics ohne Einwilligung erlassen.

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Google Analytics ohne Cookies nutzen: Handlungsanleitung und Risikoanalyse

Der aktuelle Beitrag der IT-Recht Kanzlei beschäftigt sich mit dem cookie-losen Betrieb des beliebten Analysedienstes „Google Analytics“, zeigt die hierfür notwendigen Handlungsschritte auf und geht auf die verbleibenden Risiken ein.

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LG Dresden: Google Analytics ohne "anonymizeIP" ist datenschutzrechtswidrig

In einem nun bekannt gewordenen Urteil entschied das LG Dresden, dass der Betrieb von Google Analytics ohne „AnonymizeIP“ gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.

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DSK-Aussagen zur DSGVO: Tracking nur noch bei Einwilligung zulässig?!

Kurz vor Geltung der Datenschutz-Grundverordnung am 25.05.2018 meldet sich die DSK zu Wort. In einer Positionsbestimmung nimmt die DSK zur Frage Stellung, unter welchen Voraussetzungen Tracking-Maßnahmen und Nutzerprofile im Internet zukünftig zulässig sein sollen. Die Aussage der DSK ist so eindeutig wie ernüchternd: Tracking-Maßnahmen sollen hiernach nur noch bei einer eingeholten Einwilligung zulässig sein. Was sind die Hintergründe und Konsequenzen dieses Positionspapiers der DSK, lesen Sie mehr in unserem Beitrag.

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Matomo mit/ohne Cookies nutzen: Handlungsanleitungen und Risikoanalyse

Beim Einsatz des Webanalysetools Matomo (ehemals Piwik) müssen einige Anforderungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung beachtet werden, um den Dienst rechtskonform zu verwenden. Wir klären in unserem Beitrag über die einzelnen Voraussetzungen auf und zeigen vor dem Hintergrund der vom EuGH aufgestellten Einwilligungspflicht für technisch nicht notwendige Cookies, welche Handlungsalternativen für die Einbindung von Matomo bestehen und welche Risiken zu beachten sind.

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Neue geräteübergreifende Funktion von Google Remarketing zwingt zur Anpassung der Datenschutzerklärung

Die „Remarketing“-Funktion von Google erfreut sich im Online-Handel zunehmender Beliebtheit, weil sie eine maßgeschneiderte und personalisierte Schaltung von Werbung für Endkunden ermöglicht. Mittels durch das „Remarketing“ erstellter Zielgruppen und bestimmt platzierter Cookies kann Nutzern auf Grundlage ihres Surfverhaltens auf beliebigen Webseiten Werbung für Produkte angezeigt werden, die sie in der Vergangenheit aufgerufen haben. Zum 15.05.2017 hat Google diese Funktion um die sogenannte „Cross-Device“-Komponente ausgebaut, die in Kollaboration mit Google Adwords und Google Doubleclick die personalisierte Anzeigenwerbung auch endgeräteübergreifend verfügbar macht. Diese Maßnahme zwingt Shopbetreiber, welcher sich der „Remarketing“-Funktion bedienen, zur Anpassung ihrer Datenschutzerklärung.

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LG Hamburg: Einsatz von „Google-Analytics“ ohne ausreichenden Datenschutzhinweis wettbewerbswidrig!

Für Webseitenbetreiber ist bei der Nutzung des beliebten Analysetools „Google Analytics“ Vorsicht geboten. Obwohl inzwischen eine rechtskonforme Verwendung des Tools möglich ist, kam es in letzter Zeit aufgrund von Verstößen gegen das Datenschutzrecht vermehrt zu Abmahnungen von Webseitenbetreiber. Welche Anforderungen für eine weiterhin rechtmäßige Nutzung von „Google Analytics“ zu erfüllen sind, erfahren Sie unter folgendem Beitrag.

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Google Analytics: Mobiles Internet macht eine Widerspruchslösung per Opt-Out-Cookie und Änderung der Datenschutzerklärung erforderlich

Der Einsatz des Tracking-Tools „Google Analytics“ erfreut sich bei Webseitenbetreibern großer Beliebtheit, weil es eine präzise und zuverlässige Dokumentation des individuellen Nutzerverhaltens erlaubt und mithin eine Erfolgskontrolle und die Optimierung eigener Werbemaßnahmen ermöglicht. Seit der Einigung zwischen der Hamburger Datenschutzbehörde und Google im Jahre 2011 sollte der Dienst unter bestimmten Voraussetzungen zwar rechtssicher genutzt werden können. Allerdings machen mobile Web-Browser und ein verändertes Nutzungsverhalten nun Anpassungen der Opt-Out-Möglichkeit und der Datenschutzerklärung erforderlich. Die IT-Recht Kanzlei informiert und stellt eine Handlungsanleitung zur Umsetzung der neuen Erfordernisse bereit.

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Google Analytics: Erste Datenschutzbehörden werden aktiv

Der IT-Recht Kanzlei liegt ein aktuelles Schreiben des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vor, in dem der Betreiber eines Online-Shops wegen des Einsatzes von Google Analytics auf seiner Website zur Stellungnahme aufgefordert wird.

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Hamburger Datenschutz-Aufsichtsbehörde: Google Analytics datenschutzkonform einsetzen

Die Hamburger Datenschutz-Aufsichtsbehörde hat sich mit Google auf eine datenschutzkonforme Einsatzmöglichtkeit von Google Analytics verständigt. Die Einigung war nach entsprechenden Äußerungen erwartet worden.

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Handlungsalternativen bei der Verwendung von Cookies zu Werbe-, Tracking- und Webanalysezwecken

Der Einsatz von Cookies zu Werbe-, Tracking- und Webanalysezwecken ist nach Auffassung des EuGH nur mit einer *vorherigen Einwilligung des Seitenbesuchers* möglich! Lösung in Sicht: Was Sie in Bezug auf Ihre verwendeten Dienste/ Anbieter mit derartigen Cookies machen können, teilen wir Ihnen in unseren nachstehenden Handlungsalternativen mit.

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Hinweis bei Verwendung von Google Analytics erforderlich?

Die IT-Recht Kanzlei hat in der Vergangenheit bereits über die rechtliche Problematik rund um Google Analytics berichtet. Nun sollen im Folgenden noch weitere Aspekte der Thematik beleuchtet werden.

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Nachgehakt: Google Analytics

Der IT-Recht Kanzlei sind seit der Veröffentlichung des Artikelsbezüglich des Verhältnisses von [Google Analytics zum Datenschutzrecht|google-analytics-datenschutzrecht.html] einige Fragen gestellt worden. Diese sollen nachfolgend beantwortetwerden.

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Google Analytics: Datenschutzrechtlich problematisch?

Im vergangenen Jahr hat ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte dazu beigetragen, dass die Verwendung von Internet-Statistik-Tools wie Google Analytics als datenschutzrechtlich problematisch angesehen wird. Das LG Berlin hat das Urteil im Wesentlichen bestätigt. Die IT-Recht Kanzlei fasst zusammen, wo die rechtlichen Probleme liegen und wie ihnen begegnet werden kann.

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